Regierungsrat lehnt Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ab

Der Regierungsrat räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein. Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» lehnt er jedoch ab, weil die vorgeschlagenen Umsetzungsschritte zu weit gehen und den Wirtschaftsstandort Schweiz und die betroffenen Unternehmen gefährden. Der Regierungsrat unterstützt den vom Parlament beschlossenen indirekten Gegenvorschlag, der die Ziele der Initiative im Einklang mit internationalen Regeln und damit ohne die negativen Auswirkungen auf die Position der Schweiz im Standortwettbewerb erreichen will.

Als grösster Wirtschaftskanton ist Zürich von den Auswirkungen der Volksinitiative stark betroffen. Der Regierungsrat sieht gewissen Handlungsbedarf in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz, er anerkennt aber auch das bereits bestehende, freiwillige Engagement der Wirtschaft in diesen Bereichen.

Initiative gefährdet den Wirtschaftsstandort Zürich

Die Initiative verfolgt ökologische und humanitäre Ziele, deren Stossrichtung der Regierungsrat unterstützt. Die Umsetzung geht aber zu weit: Sie verschafft den betroffenen Schweizer Unternehmen international erhebliche Wettbewerbsnachteile und könnte künftig auch zum Wegzug von Unternehmen bzw. zu Nichtansiedlungen führen.

Der Wirtschaftsstandort Zürich weist einen hohen Grad an internationaler Vernetzung auf. International tätig sind nicht nur «Grosskonzerne», sondern auch unzählige KMU, die in ihren jeweiligen Nischen global führend sind. Letztere sind in besonderem Mass von der Initiative betroffen, auch wenn sie bei den Sorgfaltspflichten, nicht aber bei den Haftungsregeln, Erleichterungen erhalten. Im Gegensatz zu grossen Unternehmen verfügen KMU in der Regel nicht über leistungsfähige Rechtsabteilungen und müssten zur Sicherstellung der neuen Pflichten finanziell und administrativ sehr viel mehr Aufwand tätigen.

Auch der Finanzplatz Zürich, der einen Sechstel zur Wertschöpfung beiträgt und zehn Prozent aller Arbeitsplätze stellt, wäre stark von der Initiative betroffen. Insbesondere die Kausalhaftung und die Umkehr der Beweislast könnten zu schweren Reputationsschäden führen. Der Regierungsrat lehnt aus all diesen Gründen die Initiative ab.

Regierungsrat unterstützt Gegenvorschlag von Parlament

Die Wahrung der Menschenrechte ist eine unerlässliche Voraussetzung für Demokratie, Frieden und Wohlstand. Der Regierungsrat teilt deshalb das Grundanliegen der Initianten: Schweizer Unternehmen sollen internationale Umwelt- und Menschenrechtsstandards auch im Ausland einhalten.

Durch die hohe internationale Vernetzung und Exporttätigkeit der Schweiz sind viele hier ansässige Unternehmen auch in Ländern tätig, die häufig andere, teilweise weniger ausgeprägte Standards hinsichtlich Menschenrechten und Umweltschutz kennen. Schweizer Unternehmen tragen deshalb eine besondere Verantwortung, die Menschenrechte und den Schutz der Umwelt bei ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zu berücksichtigen. Die allermeisten international tätigen Schweizer Unternehmen kommen dieser Verantwortung nach.

Allerdings kommt es auch zu Verletzungen von Umwelt- und Menschenrechtsstandards. Der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag bietet pragmatische und international erprobte Instrumente, um solche Schäden zu verhindern. Er verzichtet auf neue Haftungsregelungen, beinhaltet aber eine Berichterstattungspflicht über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie über Menschenrechte und Korruption. Zusätzlich gilt eine Sorgfaltsprüfungspflicht im Zusammenhang mit Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Der Gegenvorschlag setzt somit auf ein international abgestimmtes Vorgehen. Gleichzeitig verankert er bisher freiwillige Massnahmen für Unternehmen gesetzlich und schafft mehr Verbindlichkeit zur Respektierung internationaler Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes.

Obwohl der indirekte Gegenvorschlag nicht alle Anliegen der Initianten aufnimmt, dient das im indirekten Gegenvorschlag verankerte international abgestimmte Vorgehen den Grundanliegen der Initiative letztlich mehr als ein Schweizer Alleingang mit unbeabsichtigten Folgen. Aus diesen Gründen unterstützt der Regierungsrat den indirekten Gegenvorschlag.

Ansprechperson für Medien

Regierungsrätin Carmen Walker Späh

Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion


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Donnerstag, 29. Oktober 2020, von 14 bis 15 Uhr.

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