Programm «Teilhabe»: Wir alle sind Zürich

Ein breiter Austausch und eine aktive Teilnahme unterschiedlichster Gemeinschaften am öffentlichen Leben bilden eine der Grundlagen des Kantons Zürich. Wie aber können möglichst alle Menschen an der Gestaltung unseres Lebens und unserer Zukunft teilhaben? Antworten auf diese Frage erarbeitet der Kanton Zürich im Rahmen des Programms «Teilhabe» zusammen mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Der Regierungsrat hat das Konzept dazu nun verabschiedet.

Menschen engagieren sich freiwillig für die Gemeinschaft und zeigen Interesse am gegenseitigen Austausch – davon lebt eine Gesellschaft, die sich laufend weiterentwickelt. Gerade ein demokratisch verfasster Staat ist darauf angewiesen, dass sich möglichst viele Individuen und Gruppen als Teil eines grösseren Ganzen wahrnehmen, und dabei für sich und für andere Verantwortung übernehmen. Der Regierungsrat will diesen Austausch unterstützen und ermöglichen. Er hat darum der Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zwei Ziele der laufenden Legislatur gewidmet.

Legislaturziel 3 («Alle Menschen können an der Zivilgesellschaft partizipieren») sieht dafür im Politikbereich Kultur, Sport und Freizeit spezifische Massnahmen für Religionsgemeinschaften, die Kulturförderung sowie für den Sport vor. Legislaturziel 5 («Alle Bevölkerungsgruppen sind in eine vielfältiger werdende Gesellschaft eingebunden») strebt einerseits das Ziel an, dass sich alle Bevölkerungsgruppen an der Gesellschaft beteiligen können. Andererseits verfolgt es weitere Massnahmen, insbesondere in den Bereichen Behindertenrechte, Integration, Diskriminierungsschutz und politische Beteiligung.

Teilhabeprogramm verabschiedet

Gestützt auf diese beiden Legislaturziele erarbeitete die Direktion der Justiz und des Innern unter Einbezug von Fachpersonen aller kantonalen Direktionen ein Konzept zum Teilhabeprogramm. Dieses Konzept hat der Regierungsrat nun verabschiedet. Im Konzept beinhaltet Teilhabe sowohl die Möglichkeit zur aktiven Partizipation als auch zum passiven Einbezogensein in gesellschaftliches Geschehen. Teilhabe kann in unterschiedlichen Bereichen stattfinden: In der Familie, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, in Vereinen und Bildungsinstitutionen, in Religionsgemeinschaften, in der Armee, in der Gemeinde, im Kanton oder in der nationalen Politik. Die Akteurinnen und Akteure können Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen oder Gemeinden sein.

Im Kanton Zürich wird bereits viel zur Erhaltung und Förderung der Teilhabe unternommen: Zahlreiche Verwaltungseinheiten in allen Direktionen arbeiten täglich daran. Das vorliegende Konzept soll die Wirkung dieser Arbeiten verstärken, indem sie unter dem Aspekt der Teilhabe hervorgehoben, ausgetauscht und vernetzt werden können. In konkreten Projekten will der Kanton Zürich zudem die Beteiligung der Bevölkerung am Staat und in der Zivilgesellschaft fördern.

Erhaltung und Förderung der Teilhabe in verschiedenen Bereichen

Aktuell setzt der Kanton Zürich Massnahmen in verschiedenen Bereichen um. Er fördert beispielsweise die Stärkung der Teilnahme aller Menschen am kulturellen Leben oder unterstützt Sportangebote für Kinder und Jugendliche aus einem sportfernen Umfeld. Weiter erarbeitet der Kanton zurzeit einen Aktionsplan für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und erweitert seine Arbeiten im Bereich Diskriminierungsschutz, sowie in der spezifischen Integrationsförderung. Zudem fördert er im Bereich der Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften den Aufbau einer verstärkten Zusammenarbeit mit der muslimischen Religionsgemeinschaft – der grössten der verfassungsrechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton.

Schliesslich will der Kanton Zürich die politische Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen stärken. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene sind bei Abstimmungen und Wahlen tendenziell untervertreten. In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Jugendparlament und weiteren Jugendorganisationen soll ein weiteres Projekt das politische Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren und Empfehlungen zur Förderung der politischen Beteiligung dieser Gruppe formulieren.

Programmorganisation

Auftraggeber für das Teilhabeprogramm ist der Regierungsrat, Auftragnehmerin ist die Direktion der Justiz und des Innern, bei der auch die Programmleitung angesiedelt ist. Die Phase der Programmdurchführung dauert bis Ende 2022. Im Januar bis Mai 2023 wird das Programm Teilhabe abgeschlossen.

Ansprechperson für Medien

Regierungsrätin Jacqueline Fehr

Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern


+41 43 259 25 02

Donnerstag, 13. August 2020, von 11 bis 12 Uhr.