Jugendkriminalität: Pornografie und Gewaltdarstellungen bei Jugendlichen weit verbreitet

Noch nie wurden im Kanton Zürich so viele Jugendliche wegen Pornografie und Gewaltdarstellungen verzeigt. Insbesondere die Weiterverbreitung von pornografischem Material hat deutlich zugenommen. Aber auch bei den online begangenen Ehrverletzungen und Drohungen sind die absoluten Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht höher.

Inhaltsverzeichnis

Das Smartphone spielt im Leben von Heranwachsenden eine zentrale Rolle. Dementsprechend vielfältig ist die Palette an möglichen Straftatbeständen, welche online begangen werden können. Ob Pornos im Klassenchat, das Filmen und anschliessende Weiterverbreiten von Schlägereien oder die wüste Beschimpfung einer Kontrahentin oder eines Kontrahenten per Sprachnachricht – Jugendliche lassen sich bei der Begehung von Straftaten oft durch Impulse leiten, das stets in Griffnähe verfügbare Smartphone dient ihnen dabei als williger Komplize und Vollstrecker. An mögliche Konsequenzen denken viele erst, wenn es bereits zu spät ist.

Fallbeispiel 1

Der 13-jährige A. erhält per Whatsapp ein Video mit tierpornografischem Inhalt. Er erschrickt, als er die Videosequenz sieht und erzählt einem Kollegen davon, welcher das Video nun ebenfalls sehen möchte. A. leitet dieses daraufhin weiter und lädt es zugleich auf Instagram hoch. A. wird wegen Pornografie verurteilt.

Schnelle Weiterverbreitung von pornografischem Material

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 278 Jugendliche wegen Pornografie verzeigt, im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von +230 Prozent. Wurden vor Kurzem primär Bild- und Tonaufnahmen per Chat versandt, waren im vergangenen Jahr insbesondere explizit pornografische Sticker sowie GIFs auf dem Vormarsch. Zugleich verbreiteten die Jugendlichen pornografisches Material vermehrt auch über Instagram und Snapchat. In jedem siebten Fall erstellten die Jugendlichen eigenes pornografisches Bild- oder Videomaterial. Trotz zahlreichen präventiven Bemühungen sind sich viele noch immer zu wenig bewusst, welche Konsequenzen solche Bilder und Videos haben können, wenn sie in falsche Hände geraten. Sind sie erst veröffentlicht, können sie unter Umständen unkontrolliert zirkulieren. Dass das Internet nie vergisst, zeigt sich insbesondere auch bei den unter Jugendlichen weit verbreiteten Pornos. So handelt es sich oft um dieselben verbotenen pornografischen Videos, die bereits seit Jahren unter Jugendlichen zirkulieren und die in unregelmässigen Abständen wieder vermehrt weiterverbreitet werden.

Brutale Videos im Umlauf

2019 wurden im Kanton Zürich 110 Jugendliche wegen Gewaltdarstellungen verzeigt – im Vergleich zum Vorjahr stellt dies praktisch eine Verdoppelung der Fallzahlen dar. Am weitesten verbreitet ist der Besitz, in jedem dritten Fall wurde das Material in einen Chat gestellt oder mittels Nachricht oder auf Social Media weiterverbreitet. Dabei handelt es sich um Videos von einer Brutalität, die für Kinder und Jugendliche absolut ungeeignet sind.

Fallbeispiel 2

Der 12-jährige B. erhält von einem gleichaltrigen Kollegen zwei Videos. Das erste zeigt einen Suizid, das zweite eine Tierquälerei. Obwohl er sich das erste Video kaum anschauen kann, stellt er es anschliessend in den Klassenchat, um es wenige Minuten später wieder zu löschen. Zu spät: Das Video wurde bereits von einem Klassenkameraden entdeckt. B. wird wegen Gewaltdarstellungen verurteilt.

Ehrverletzungen per Smartphone

Zwar begehen Jugendliche die meisten Ehrverletzungen noch immer mündlich von Angesicht zu Angesicht, der Online-Anteil hat im Vergleich zum Vorjahr aber leicht zugenommen. Oft handelt es sich dabei um Ehrverletzungen, die Jugendliche telefonisch oder per Sprach- oder Textnachricht äussern. In wenigen Fällen wurden – ähnlich, wie früher diffamierende Karikaturen im Umlauf waren – auch Fakefotos erstellt oder es kam zu Ehrverletzungen auf Social Media.

Drohungen und Nötigungen finden meist offline statt

Sowohl Drohungen als auch Nötigungen finden bei Jugendlichen primär offline statt. Während Drohungen mehrheitlich verbal geäussert werden, finden Nötigungen primär unter der Androhung oder Anwendung von Körpergewalt statt. Der prozentuale Anteil der online begangenen Drohungen und Nötigungen blieb konstant: So spielte bei jeder vierten Drohung und bei jeder fünften Nötigung das Smartphone eine Rolle. Da aber bei beiden Straftatbeständen die Fälle insgesamt zugenommen haben, stiegen auch bei den online begangenen Drohungen und Nötigungen die absoluten Zahlen an.

Fallbeispiel 3

Vier 16-jährige Freundinnen rufen eine ihnen unbekannte Geschädigte innerhalb von einer Viertelstunde mit unterdrückter Rufnummer ein gutes Dutzend Mal an und beschimpfen sie massiv. Sie werden wegen Beschimpfung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage verurteilt.

Prävention bleibt zentral

Es ist davon auszugehen, dass viele deliktische Handlungen gerade im Onlinebereich im Dunkeln bleiben und nicht angezeigt werden. So muss damit gerechnet werden, dass viele Jugendliche trotz zahlreichen präventiven Bemühungen mit Pornografie und Gewaltdarstellungen in Kontakt kommen. Neben den Schulen, den Jugenddiensten sowie weiteren Behörden und Fachpersonen im Bereich der Prävention sind insbesondere auch die Eltern gefordert. Vielen Eltern ist zu wenig bewusst, mit welchen Inhalten sich ihre Kinder online konfrontiert sehen. Wichtig ist hier insbesondere, dass Eltern sich regelmässig informieren und mit ihren Kindern über einen adäquaten Medienkonsum sprechen.

Die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich erhofft sich, mit der jährlich stattfindenden Erhebung einen Beitrag zur Sensibilisierung von Eltern und Jugendlichen für die Möglichkeiten und Gefahren des Internets zu leisten.

Ansprechperson für Medien

lic. iur. Patrik Killer

Leitender Jugendanwalt, Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt


+41 43 258 38 38

Dienstag, 11. August 2020, von 10 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr