Einreisequarantäne für Rückkehrende aus Risikoländern

Wer in ein Risikogebiet in die Ferien reist, muss sich bei der Rückkehr via Online-Meldeformular bei der Gesundheitsdirektion melden und zehn Tage in Quarantäne. Verstösse werden mit bis zu CHF 10’000 geahndet.

Die Gesundheitsdirektion rät Zürcherinnen und Zürcher davon ab, in Risikogebiete zu reisen. Wer dies dennoch tut, muss sich anschliessend via Online-Meldeformular bei der Gesundheitsdirektion melden und umgehend in Quarantäne begeben. Erklärungen zur Quarantäne sowie das Online-Meldeformular sind neu neben Deutsch und Englisch auch in Albanisch, Serbisch und Spanisch aufgeschaltet.

Um die Einhaltung der Quarantäne zu kontrollieren, kontaktiert die Gesundheitsdirektion stichprobenartig die gemeldeten Personen. Das Augenmerk liegt dabei auf den Übertretungen gegen die Melde- und Quarantänepflicht. Auch eingegangenen Meldungen zu vermuteten Quarantäneverstössen geht die Gesundheitsdirektion nach.

Der Bund hat dem Kanton Zürich bislang vereinzelte Meldungen zu Flugpassagierdaten gemacht. Die Daten von Buspassagieren fordert der Kanton Zürich selbst ein. Ebenso hat er beim Bund interveniert, um die Passagierdaten aller aus Risikoländern einreisenden Passagiere mit Wohnort im Kanton Zürich zu erhalten.

Wenn der Verdacht besteht, dass die eingereiste Person keine Meldung gemacht hat oder sich nicht zu Hause aufhält, macht der kantonsärztliche Dienst eine Meldung an die Kantonspolizei. Diese führt die Kontrollen durch. Bei Nichteinhalten droht eine Busse von bis zu CHF 10’000. Bis jetzt haben sich 600 Personen nach der Rückkehr aus einem Risikoland gemeldet und in Quarantäne begeben.

Ansprechperson für Medien

Luca Albertin

Stabschef Pandemie, Gesundheitsdirektion


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Freitag, 17. Juli 2020, von 14.30 bis 15.30 Uhr.

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