«Klima-Deal»: Jetzt geht’s los

Heute startet das neue, stark ausgebaute Energieförderprogramm des Kantons Zürich. Es schafft Anreize, die immer noch rund 120'000 Öl- und Gasheizungen im Kanton durch klimafreundliche Heizsysteme wie etwa Wärmepumpen zu ersetzen. Die mit fossiler Energie betriebenen Heizungen sind heute für 40 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Das Programm ist Teil des «Klima-Deals» von Regierungsrat Martin Neukom. Der Deal soll den Kanton Zürich beim Klimaschutz einen entscheidenden Schritt vorwärtsbringen.

Am 8. Mai hat Regierungsrat Martin Neukom den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern im Kanton Zürich einen «Klima-Deal» vorgeschlagen. Die Forderung: Klimabelastende Öl- und Gasheizungen sollen gemäss Änderung des Energiegesetzes nur noch sehr restriktiv durch Öl- und Gasheizungen ersetzt werden dürfen. An ihre Stelle sollen klimaneutrale Heizsysteme treten, wobei mehrheitlich Wärmepumpen zum Einsatz kommen dürften. Das Angebot: Die Umstellung auf ein klimaneutrales Heizsystem wird durch Fördermittel unterstützt, welche die höheren Anfangsinvestitionen abfedern. Über die ganze Lebensdauer betrachtet dürften so in der Regel keine höheren Kosten anfallen als für eine Öl- oder Gasheizung.

Nun sind die Förderbedingungen im Detail definiert. Das Programm startet am heutigen 1. Juli. Noch im Gang ist die Änderung des Energiegesetzes, das zweite Element von Neukoms Deal. Darüber berät derzeit die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Kantonsrats. Greifen beide Seiten des Deals, Forderung und Förderung, wird der Kanton Zürich seinem Klimaziel von netto null Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 einen entscheidenden Schritt näherkommen.

Jetzt Gesuche einreichen – und profitieren!

Ab heute können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Gesuche einreichen. Sie dürfen für die Investition in eine Wärmepumpe mit einem Beitrag von einigen tausend Franken rechnen, wenn sie damit eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen (siehe Zusatztext). Ebenfalls Beträge erhält, wer dies mit einer grossen Holzfeuerung tut, die ja ebenfalls klimaneutral ist, oder mit dem Anschluss an ein klimafreundliches Fernwärmenetz (siehe Zusatztext). Weiterhin gefördert werden die bessere Wärmedämmung bestehender Gebäude, Gesamtmodernisierungen im Minergie- und Ersatzneubauten im Minergie-P-Standard. Ganz wichtig: Gesuche vor Baubeginn einreichen.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm: www.zh.ch/energiefoerderung

180 Millionen für vier Jahre

Finanziert wird das Förderprogramm durch einen Rahmenkredit von insgesamt gut 33 Millionen für die Jahre 2020 bis 2023, den der Kantonsrat Ende März gutgeheissen hat. Die kantonalen Gelder werden mit an die Höhe des Kantonsbeitrags gekoppelten Mitteln aus der nationalen CO2-Abgabe auf Brennstoffe beträchtlich aufgestockt. So stehen für vier Jahre total fast 180 Millionen Franken zugunsten von Zürcher Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zur Verfügung, die ihr Gebäude klimafit machen. Gefördert werden nebst Massnahmen in und an Gebäuden auch Pilotprojekte, Informations- und Beratungsmassnahmen im Energiebereich sowie kommunale Energieplanungen.

Klimaschutz ist auch Wirtschaftsförderung

Mit der Zustimmung zum Rahmenkredit inmitten der Corona-Krise hat der Kantonsrat auch ein volkswirtschaftlich bedeutendes Zeichen gesetzt. Denn bei Investitionen in klimaneutrale anstelle von öl- und gasbetriebenen Heizsystemen bleibt die wirtschaftliche Wertschöpfung vermehrt im Land, statt in die Förderländer von Erdöl und Erdgas abzufliessen. Zudem verleiht die Förderung innovativer Haustechnik-Systeme dem lokalen Gewerbe wertvolle Impulse. Diese sind in Zeiten von Corona von besonderer Bedeutung für die heimische Wirtschaft.

Namhafte Beiträge möglich

Beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch ein klimafreundliches Heizsystem fallen für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (Leistung 10 Kilowatt) Beiträge in der folgenden Grössenordnung an:

  • Erdsonden-Wärmepumpe: 9800 Franken
  • Luft/Wasser-Wärmepumpe: 4600 Franken
  • Anschluss an Wärmenetz: 6200 Franken

Hinzu kommen die Einsparung von Energiekosten und der Abzug der Investition bei der Einkommenssteuer. Die genaue Höhe der Förderbeiträge ist abhängig vom Gebäude sowie von Art und Leistung der Anlage und muss individuell berechnet werden.