Zulassungsbeschränkungen für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin im Studienjahr 2020/21

Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich auch für das Studienjahr 2020/21 eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen. Grund dafür ist die schweizweit hohe Zahl an Anmeldungen.

Der Regierungsrat hat für das erste Studienjahr 2020/21 die Zahl der verfügbaren Studienplätze der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (wovon 372 für die Humanmedizin einschliesslich Schwerpunkt Chiropraktik und 50 für die Zahnmedizin) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 90 festgelegt. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er eine Aufnahmekapazität in der Humanmedizin (einschliesslich Master Chiropraktische Medizin) von 365 Plätzen, in der Zahnmedizin von 44 Plätzen und in der Veterinärmedizin von 70 Plätzen beschlossen. Von den 365 Masterstudierenden der Humanmedizin werden künftig je 40 Studierende einen gemeinsamen Masterstudiengang mit den Universitäten St. Gallen und Luzern absolvieren. Grund für die Zulassungsbeschränkung ist die hohe Zahl der bereits eingegangenen Anmeldungen.

Die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Tessin sowie die ETH Zürich beabsichtigen ebenfalls, für das Studienjahr 2020/21 die Zulassung zum Medizinstudium zu beschränken. Die Durchführung des unter den Hochschulträgern koordinierten Eignungstest ist am 3. Juli 2020 vorgesehen.

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