Zürich-, Dürntner- und Bachtelstrasse in Hinwil sollen saniert und umgestaltet werden

Der Kanton Zürich will die Kantonsstrassen im Zentrum von Hinwil sanieren und umgestalten. Die Umgestaltung erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat neue Ausgaben in der Höhe von 6,43 Millionen Franken beantragt. Die gebunde-nen Ausgaben von 3,176 Millionen Franken hat er bewilligt und das Projekt festgesetzt.

Das Zentrum von Hinwil ist sowohl stark von Fussgängern als auch von Fahrzeugen frequentiert. Täglich verkehren rund 12'000 Fahrzeuge auf der Zürich-, Dürntner- und Bachtelstrasse. Um den Verkehrsfluss zu verbessern, sollen die Kreuzungen Zürich-/Dürntnerstrasse und Dürntner-/Bachtelstrasse zu Kreiseln umgebaut werden. Zusätzlich sollen verschiedene Massnahmen die Verkehrssicherheit erhöhen und den Strassenraum gestalterisch aufwerten.

Umgestaltung verbessert Verkehrssicherheit

Die Zürich- und die Dürntnerstrasse werden zu einer sogenannten Kernfahrbahn umgestaltet, bei der beidseitig ein Velostreifen, aber keine Mittellinie markiert ist. Davon aus-genommen ist der Abschnitt zwischen den beiden neuen Kreiseln auf der Dürntnerstrasse und der Abschnitt zwischen dem neuen Kreisel Zürich-/Dürntnerstrasse und der Bushalte-stelle «Dorf» auf der Zürichstrasse. Auf dieser wird es in der Strassenmitte einen Mehrzweckstreifen als Querungs- und Abbiegehilfe geben. Die Dürntner- und Bachtelstrasse erhalten ein durchgängiges Trottoir. Die beiden Bushaltestellen «Dorf» und «Gstalden» werden zu hindernisfreien Fahrbahnhaltestellen umgebaut. Zudem werden die Fahrbahnen und Trottoirs instandgesetzt und die Strassenbeleuchtung und -entwässerung erneuert.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 9,6 Millionen Franken, wobei sich die Gemeinde mit rund 1,7 Millionen Franken beteiligt. Der Regierungsrat hat nun die gebundenen Ausgaben von 3,176 Millionen Franken für die Strasseninstandsetzung bewilligt und dem Kantonsrat für den Neubau der beiden Kreisel sowie die weiteren Massnahmen neue Ausgaben von 6,43 Millionen Franken beantragt.

Rasche Realisierung ermöglichen

Gleichzeitig hat der Regierungsrat das Projekt festgesetzt. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 des Strassengesetzes fand von Ende Juni bis Ende Juli 2019 statt. Innerhalb der Auflagefrist wurden zehn Einsprachen eingereicht, die projektbezogene und teilweise auch entschädigungsrechtliche Begehren enthielten. Mit acht Einsprechenden konnte bei den Einigungsverhandlungen eine Lösung gefunden werden. Die verbleibenden zwei Einsprachen hat der Regierungsrat im Rahmen der Projektfestsetzung abgewiesen, soweit er darauf eingetreten ist.

Geplant ist, dass mit den Bauarbeiten im Herbst 2021 begonnen werden kann. Die Bauzeit beträgt rund zwei Jahre. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kantonsrat die neuen Ausgaben bewilligt und dass gegen die Projektfestsetzung keine Rechtsmittel ergriffen werden.

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