Staatsgarantie-Fonds soll aufgehoben werden

Die Vergütungen der Zürcher Kantonalbank (ZKB) für die Abgeltung ihrer Staatsgarantie werden künftig anders verbucht. Sie sollen nicht mehr in einen Fonds sondern direkt in den Schuldenabbau des Kantons fliessen. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, der in einer Motion verlangt hatte, den von ihm 2014 geschaffenen Fonds wieder abzuschaffen.

Ziel der Änderung ist es, dass der Kanton in einem Garantiefall rasch handeln könnte. Mit einem bewirtschafteten Fonds ist das nur eingeschränkt möglich, weil die darin enthaltenen Wertschriften erst veräussert werden müssten, womöglich mit einem Verlust. Deshalb soll die ZKB-Abgeltung für die Staatshaftung neu in den allgemeinen Staatshaushalt fliessen. Indem die Abgeltung weiterhin von der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Staatsrechnung ausgenommen wird, werden die Mittel faktisch in den Schuldenabbau gelenkt. Geringere Schulden wiederum verbessern die Möglichkeiten des Kantons zur Geldaufnahme auf dem Kapitalmarkt. Daraus ergibt sich in einem – sehr unwahrscheinlichen - Garantiefall eine schnellere Reaktionsfähigkeit des Kantons. Zudem fallen keine Bewirtschaftungskosten für Anlagen des Fonds an, und es entstehen keine Anlagerisiken. Die ZKB hat seit 2016 jeweils rund 22 Millionen Franken pro Jahr für die Abgeltung der Staatsgarantie an den Kanton überwiesen.

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