«Elternzeit»: Regierungsrat spricht sich gegen kantonale Volksinitiative aus

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «für eine Elternzeit» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Entsprechend der bundesrechtlichen Regelung haben im Kanton Zürich erwerbstätige Frauen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit» verlangt, dass jeder erwerbstätige Elternteil einen Anspruch auf 18 Wo-chen bezahlte Elternzeit hat. Höhe und Bemessung der Entschädigung sollen sich nach dem Erwerbsersatzgesetz (EOG) richten. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Mit der Volksinitiative hätten arbeitnehmende Eltern unabhängig davon, ob sie Wohnsitz im Kanton Zürich haben, einen Anspruch auf je 14 Wochen Elternzeit. Bei Wohnsitz im Kan-ton Zürich kämen jeweils vier weitere Wochen dazu. Die Forderung mit je 18 Wochen El-ternzeit pro Elternteil geht im Vergleich zu den auf Bundesebene in Diskussion stehenden Vorschlägen zum Vaterschafts- und Adoptionsurlaub und zur heute geltenden Regelung sehr weit. Der Regierungsrat beurteilt eine derartige zeitliche Ausdehnung des Urlaubs und – damit verbunden – der Entschädigung aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründung als nicht vertretbar. Vor diesem Hintergrund erscheint ihm ein Alleingang des Kantons zur Einführung einer Elternzeit nicht angezeigt.

Für diese Meldung zuständig: