COVID-19-Pandemie: Massnahmenpaket zur Unterstützung der Spitäler

Der Regierungsrat will die Zürcher Spitäler finanziell unterstützen, damit sie die Auswirkungen der Corona-Krise bewältigen können. Das Massnahmenpaket umfasst Budgetmittel in der Höhe von 305 Mio. Franken. Der Kanton Zürich erwartet, dass sich der Bund und die Krankenkassen an den Kosten beteiligen.

Der Kanton Zürich hat die Corona-Pandemie bisher gut gemeistert. Einen entscheidenden Beitrag dafür leistete das Zürcher Gesundheitswesen, insbesondere die Spitäler. Für diese grosse Arbeit gebührt den Institutionen und ihren Angestellten Anerkennung und Dank.

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wirkten sich in wirtschaftlicher Hinsicht sehr stark auf die Spitäler aus. Am 16. März 2020, mit Inkrafttreten am Folgetag, verbot der Bundesrat den Spitälern nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien. Damit sollten die nötigen Behandlungskapazitäten für COVID-19-Patientinnen und Patienten sichergestellt werden. Am 22. April 2020 beschloss die Landesregierung, dieses Verbot per 27. April 2020 wieder aufzuheben.

Mit diesen Massnahmen wurde der Handlungsspielraum der Leistungserbringer in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit stark eingeschränkt. Die Listen- und Vertragsspitäler im Kanton Zürich müssen mit Mindereinnahmen in der Grössenordnung von geschätzt rund 380 Mio. Franken im stationären und ambulanten Bereich rechnen. Knapp ein Drittel der Ausfälle dürfte auf die Periode nach dem Behandlungsverbot entfallen (ab 27. April 2020), weil der Weg zur Normalisierung sich über mehrere Wochen bis Monate erstrecken dürfte.

Die Grössenordnung der Ertragsausfälle würde verschiedene Spitäler bereits im zweiten Halbjahr 2020 vor grössere Herausforderungen stellen. Der Regierungsrat hat deshalb gestützt auf Art. 113 Abs. 1 der Kantonsverfassung (Pflicht zur Sicherstellung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung) beschlossen, den Spitälern Planungssicherheit zu geben und sie finanziell zu unterstützen. Mit dem Massnahmenpaket soll sichergestellt werden, dass Leistungserbringer, auf die der Kanton bei der Bewältigung der Corona-Pandemie angewiesen war und ist, wegen der Krise nicht in eine kritische oder gar existenzbedrohende Lage geraten.

Das Massnahmenpaket umfasst die folgenden Punkte:

  1. Der Kanton beteiligt sich an Ertragsausfällen, welche bei den Listen- und Vertrags-spitälern des Kantons Zürich entstanden sind, weil stationäre Behandlungen nicht erbracht werden konnten. Ambulante Behandlungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Ertragsausfälle müssen auf nicht durchgeführte Behandlungen zurückzuführen sein, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder der Invalidenversicherung abzurechnen vom Kanton zu tragen gewesen wären.
  2. Der Kanton leistet Beiträge an die Zusatzkosten der Listen- und Vertragsspitäler, welche zur Vorbereitung auf die Pandemie in den Monaten Februar bis April des Jahres 2020 getätigt wurden und an einem Standort im Kanton Zürich angefallen sind. Die Beitragshöhe entspricht grundsätzlich 100 Prozent der Kosten. Beiträge werden aber höchstens in dem Ausmass geleistet, als den Kosten kein Ertrag gegenübersteht.
  3. Wo der Kanton keine Finanzierungsverantwortung hat, so beim Anteil von 45 Prozent der Krankenkassen bei stationären und 100 Prozent bei den ambulanten Behandlungen sowie bei solchen, welche von der Unfall- und der Militärversicherung sowie von Zusatzversicherungen getragen werden, ist er bereit, rückzahlbare Darlehen oder Bürgschaften (bei Letzteren in der Höhe von 90 Prozent entsprechender Bankdarlehen) zu gewähren.
  4. Weil die Spitäler die Mittel rasch benötigen, werden ihnen im laufenden Jahr Akontozahlungen in der Höhe von 80 Prozent der geschätzten Beiträge gewährt.

Diese Massnahmen weisen ein Volumen von insgesamt 305 Mio. Franken auf. 135 Mio. Franken werden in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen geleistet; davon können 110 Mio. Franken aus den im Budget der Gesundheitsdirektion bereits vorgesehenen Mitteln geleistet werden, und für 25 Mio. Franken ist ein Nachtragskredit zulasten der Erfolgsrechnung erforderlich. Damit trägt der Kanton 39 Prozent der im Rahmen der Grundversicherung anfallenden Ertragsausfälle. Darüber hinaus können den Spitälern im Umfang von 170 Mio. Franken Darlehen gewährt werden. Dazu sind entsprechende Nachtragskredite zulasten der Investitionsrechnung erforderlich.

Ausdrücklich nicht berücksichtigt sind darin Beteiligungen seitens des Bundes, welcher aufgrund seiner Rolle in der Pandemiebekämpfung und insbesondere durch das Verbot medizinisch nicht dringlicher Eingriffe und Therapien in der Verantwortung steht. Es besteht seitens des Kantons Zürich die klare Erwartung, dass der Bund und die Krankenkassen in substanziellem Ausmass mithelfen, die finanziellen Folgen der Pandemie für die Spitäler zu bewältigen. Von den Spitälern erwartet der Kanton Zürich vollständige Kostentransparenz, damit im ersten Quartal 2021 definitive und nachvollziehbare Zahlen zu den Ertragsausfällen vorliegen.

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