Coronavirus: Regierungsrat begrüsst weitere Lockerungen des Bundesrates

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vom Bundesrat heute bekannt gegebenen Lockerungen. Insbesondere unterstützt er die Aufhebung der Sperrstunde für Restaurationsbetriebe.

Auch der Regierungsrat setzt wie der Bundesrat auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Derzeit sieht die Lage im Kanton Zürich betreffend Covid-19 sehr gut aus. Seit dem 22. Mai 2020 verzeichnet der Kanton Zürich im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung keine neuen Todesfälle.

Wirtschaftsfreiheit und Gleichbehandlung wichtig

Der Regierungsrat begrüsst, dass die Sperrstunde für Restaurants, Bars und Clubs sowie die Sitzpflicht in Restaurants aufgehoben werden. Dieser Entscheid ist im Hinblick auf die Wirtschaftsfreiheit und Gleichbehandlung richtig. Auch die Vereinfachung der Vorgaben für die Schutzkonzepte für öffentlich zugängliche Orte ist sowohl für die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für die Vollzugsstellen eine gute Nachricht.

Dass der Bundesrat für den öffentlichen Verkehr keine Maskentragpflicht beschlossen hat, entspricht der Haltung der Zürcher Regierung und des Zürcher Verkehrsverbunds. Beide appellieren an die Eigenverantwortung der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs, eine Maske mit sich zu tragen, und diese anzuziehen, wenn der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, um sich und andere zu schützen.

Die generelle Empfehlung, wenn möglich im Home Office zu arbeiten, ist aufgehoben, ebenso die Vorgaben zum Schutz der besonders gefährdeten Personen. Dass wieder das Arbeitsgesetz gilt, begrüsst der Regierungsrat. Die Chancen von Home Office sollten aber weiter genutzt werden, denn damit werden auch die Verkehrsspitzen gebrochen.

Schulen grundsätzlich gleichgestellt

Der Regierungsrat hat sich dafür eingesetzt, dass für die Institutionen des Bildungsbereichs die gleichen Bedingungen gelten. Diese Forderung wurde grundsätzlich erfüllt, noch offen ist, was das für die Schulen konkret bedeutet. Deshalb gelten weiterhin die bisherigen Schutzkonzepte.

Dass der Bundesrat Demonstrationen mit Maskenpflicht ohne Obergrenze zulässt, hingegen Veranstaltungen nur bis zu 1000 Personen durchgeführt werden können, erachtet der Regierungsrat als eine Ungleichbehandlung, da sowohl das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit als auch die Wirtschaftsfreiheit verfassungsmässige Grundrechte sind.

Finanzhilfen für die Kultur

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Bundes, dass die Corona-Epidemie schwerwiegende Auswirkungen auf den Kulturbereich hatte und hat und dass die Auswirkungen den Kulturbereich über einen langen Zeitraum prägen werden. Aus diesem Grund begrüsst er die Überführung der Verordnung in ein Gesetz, das Finanzhilfen für den Kulturbereich vorsieht.

Tiefe Fallzahlen im Kanton

Im Kanton Zürich sieht die Lage betreffend Covid-19 im Augenblick sehr gut aus. Seit dem 22. Mai 2020 verzeichnet der Kanton Zürich im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung keine neuen Todesfälle. Am heutigen 19. Juni 2020 verbuchte der Kanton Zürich nur eine Neuinfektion, am gestrigen Tag waren es insgesamt fünf. Diese tiefen Fallzahlen können vom Contact Tracing gut bewältigt werden. Insgesamt befinden sich aktuell 41 Personen in Isolation und 124 in Quarantäne.

Zum Schutz der Bevölkerung wird der Regierungsrat die Situation weiterhin genau beobachten. Die bewährten Grundsätze betreffend Hygiene, Abstandhalten und die Empfehlung, eine Maske zu tragen, wenn besonders viele Menschen zusammen sind, gelten weiterhin.

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