Zürich begrüsst Wiederaufnahme von Gottesdiensten

Religionsministerin Jacqueline Fehr unterstützt den Entscheid des Bundesrats, ab dem 28. Mai 2020 wieder Gottesdienste in religiösen Stätten zu ermöglichen und dankt den Religionsgemeinschaften für ihren ausserordentlichen Einsatz in der Krise.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass ab dem 28. Mai Gottesdienste in Kirchen und religiösen Einrichtungen unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden können. Die Religionsgemeinschaften sind verpflichtet, dazu ein Schutzkonzept vorzulegen und die Nachverfolgung der Infektionsketten sicherzustellen. Die meisten Religionsgemeinschaften haben solche Konzepte bereits ausgearbeitet und sind bereit für die Wiederaufnahme des öffentlichen kirchlichen Lebens.

Der Kanton Zürich begrüsst diesen Schritt ausdrücklich. Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich die besondere Bedeutung, die den Religionsgemeinschaften in einer pluralistischen Gesellschaft zukommt.

Die Religionsgemeinschaften leisteten und leisten im Kanton Zürich auch unter den erschwerten Bedingungen der Coronakrise wichtige Arbeit. Neben der staatlichen Unterstützung braucht es auch den persönlichen Zuspruch im Alltag sowie flexible und schnelle Unterstützungsangebote. Die Religionsgemeinschaften kümmerten sich dabei stets auch um jene Menschen, die in dieser schwierigen Lage zwischen die Maschen zu fallen drohen. Mit diversen digitalen Angeboten haben die Religionsgemeinschaften zudem innovative Formen für Begegnungen geschaffen. Umso erfreulicher ist es, dass die Zürcher Bevölkerung nun auch wieder Gelegenheit bekommt, den Glauben öffentlicher leben zu können.

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