Jahresbericht 2019 der Zürcher Staatsanwaltschaft erschienen

2019 war erneut ein intensives Jahr für die Zürcher Staatsanwaltschaft. Im Berichtsjahr sind knapp 28'800 neue Fälle eingegangen und praktisch ebenso viele Verfahren erledigt worden. Die über Jahre hinweg hohe Arbeitsbelastung in der gesamten Organisation hat sich auch im Berichtsjahr akzentuiert: Die Zahl der Pendenzen, also die am Jahresende noch nicht abgeschlossenen Fälle, erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 5 Prozent. Die Staatsanwaltschaft hat 2019 in mehreren aufsehenerregenden Fällen Anklage erhoben oder die Anklage vor Gericht vertreten.

Jahresbericht und Porträt der Staatsanwaltschaft Zürich 2019

Jahresbericht und Porträt der Staatsanwaltschaft Zürich 2019
Jahresbericht und Porträt der Staatsanwaltschaft Zürich 2019
Herausgeber/in
Direktion der Justiz und des Innern
Publikationsdatum
Mai 2020

Heute hat die Zürcher Staatsanwaltschaft ihren Jahresbericht 2019 veröffentlicht. Neben den Zahlen, Fakten und Schwerpunkten zum Geschäftsjahr 2019 bietet er eine breite Palette an Hintergrundinformationen, etwa zum Einsatz der Verkehrsgruppe gegen Raser, zur Bekämpfung des Phänomens der Money Mules oder zur voranschreitenden Digitalisierung in der Strafjustiz. Der Jahresbericht erlaubt einen Blick hinter die Kulissen der Strafverfolgung und zeigt, wie sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den Schnittstellenpartnern für die Sicherheit im Kanton Zürich engagieren.

2019 war erneut ein intensives Jahr für die Zürcher Staatsanwaltschaft. 28'748 neue Fälle gingen ein, 15'108 Einvernahmen wurden durchgeführt und 28'847 Fälle konnten abgeschlossen werden. Zwar lag die Zahl der neu eingegangenen Fälle über alles gesehen geringfügig unter dem Vorjahresniveau. In einzelnen Bereichen wie etwa bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte musste jedoch eine Zunahme der Fälle von über 40 Prozent verzeichnet werden. Die über Jahre hinweg hohe Arbeitsbelastung in der gesamten Organisation hat sich auch im Berichtsjahr akzentuiert: Die Zahl der Pendenzen, also die am Jahresende noch nicht abgeschlossenen Fälle, erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 5 Prozent. Um der anhaltenden Ressourcenknappheit entgegenzuwirken hat die Staatsanwaltschaft 2019 den Entwicklungsplan erarbeitet. Darin wird der mittel- bis langfristigen Personalbedarf sowie dessen Einflussfaktoren ausgewiesen und eine Grundlage für die Finanz- und Ressourcenplanung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern geschaffen.

Grosses öffentliches Interesse in mehreren aufsehenerregenden Fällen

Im Nachgang zur Blockade der Eingänge zur Credit Suisse (CS) am Zürcher Paradeplatz musste die Stadtpolizei Zürich anfangs Juni 2019 mehrere Dutzend Klimaaktivisten vorläufig festnehmen und der Staatsanwaltschaft zuführen. Den Verhafteten wird vorgeworfen, sich den Straftatbeständen der Nötigung (Offizialdelikt) und teilweise des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Im Herbst dominierte die Affäre um die Überwachung des ehemaligen CS-Kadermanns Iqbal Khan die Schlagzeilen. Mit der von Khan eingereichten Strafanzeige sowie dem aussergewöhnlichen Todesfall eines in die Überwachung involvierten Privatermittlers rückten auch mögliche strafrechtliche Aspekte in den Fokus der Medien – und damit die Arbeit der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft II brachte im März 2019 einen umfangreichen Fall von Geldwäscherei zur Anklage. Ein brasilianisch-schweizerisches Ehepaar transferierte über ein Geldüberweisungsinstitut Millionenbeträge an südamerikanische Drogenkartelle. Der Anklage voraus gingen mehrere Jahre Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Ende April 2019 erhob die Staatsanwaltschaft I Anklage im Tötungsdelikt Seefeld. Der Fall sorgte Ende Juni 2016 weit über den Kanton Zürich hinaus für grosses öffentliches Aufsehen, weil ein nicht aus dem Hafturlaub in den Vollzug zurückgekehrter Straftäter im Stadtzürcher Seefeldquartier ein zufällig ausgesuchtes Opfer erstochen hatte. Mitte Dezember 2019 erging das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Bülach im sogenannten Doppelmord Boppelsen, das den Hauptangeklagten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte. Auf mediale Aufmerksamkeit stiess weiter das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur, das den ehemaligen Geschäftsführer der Winterthurer Firma SISKA Immobilien AG wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig sprach.

Zukunft gestalten – wichtige Projekte vorantreiben

Die Hauptaufgabe der Zürcher Staatsanwaltschaft besteht in der Verfolgung von Straftaten. Neben diesem Kerngeschäft arbeitete die Staatsanwaltschaft 2019 aber auch an der Zukunft der Strafverfolgung. Mit dem Projekt Justitia 4.0 wird der digitale Wandel in der Schweizer Justiz vorangetrieben. Das landesweite Projekt startete im Februar 2019, die Staatsanwaltschaft engagiert sich dabei auf verschiedenen Ebenen und bringt ihre Interessen aktiv ein.

Auch die Vorbereitungsarbeiten für den auf das Jahr 2022 geplanten Umzug verschiedener Organisationseinheiten in das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) schreiten planmässig voran: Verschiedene Konzepte (u.a. zur Raumbewirtschaftung, zur Gebäude- und Zutrittssicherheit, zu logistischen Abläufen) wurden unter Mitwirkung der Staatsanwaltschaft erarbeitet und durch die Projektgremien verabschiedet. Spätestens mit dem Umzug ins PJZ soll auch die Bewirtschaftung der Asservate auf einer neuen digitalen Basis erfolgen. Im PJZ wird ein gemeinsames zentrales Asservatenlager von Polizei und Staatsanwaltschaft eingerichtet und betrieben. Voraussetzung dafür ist ein durchgängiger, medienbruchfreier und vollständig elektronischer Datenfluss zwischen allen Organisationseinheiten in der Strafverfolgung.

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