Erweiterte Impfkompetenzen für Apotheker

Ab diesem Sommer dürfen in Zürcher Apotheken nebst Grippe- und Zeckenimpfungen auch Impfungen gegen Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung vorgenommen werden. Zudem können sich neu nicht nur gesunde Personen impfen lassen, sondern grundsätzlich alle Personen über 16 Jahren mit gewissen Ausnahmen.

Wer sich gegen Grippe und gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (Hirnhautentzündung nach Zeckenbiss) impfen lassen will, kann dies seit knapp fünf Jahren direkt in einer der über 160 Zürcher Impf-Apotheken tun, ohne zuvor eine Ärztin oder einen Arzt zu konsultieren. Ausserdem zugelassen sind Hepatitis-Folgeimpfungen durch Apothekerinnen und Apotheker, sofern jeweils die erste Impfung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ist. Die Erfahrungen mit dem Impfangebot in Apotheken ist nicht nur in Zürich, sondern auch in 20 anderen Kantonen, welche die gleiche oder eine ähnliche Regelung über das Impfen in Apotheken kennen, durchwegs positiv. Seit der Einführung sind denn auch nur sehr wenige medizinische Zwischenfälle aufgetreten. Dies ist mit ein Grund, die Impfkompetenzen von entsprechend aus- oder weitergebildeten Apothekerinnen und Apothekern, um Diphtherie (Nasen- und Halsinfektion), Tetanus (Starrkrampf), Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) sowie Erstimpfungen gegen Hepatitis A und B zu erweitern.

Künftig dürfen sich alle Personen ab 16 Jahren in Apotheken impfen lassen – auch chronisch Kranke. Ausnahme sind jene Personen, bei denen es aus medizinischen Gründen nicht sinnvoll ist. Solche niederschwelligen Impfangebote helfen, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern und eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen.

Vorläufig keine Masernimpfungen durch Apotheker

Zusätzlich zu den neu zugelassenen Impfstoffen forderte der Zürcher Apothekerverband die Zulassung der Masernimpfungen in Apotheken. Im Gegensatz zu den anderen Impfstoffen, die allesamt Totimpfstoffe sind, handelt es sich dabei allerdings um einen Lebendimpfstoff. Impfungen mit Lebendimpfstoffen sind komplexer und anspruchsvoller und können bei falscher Indikation schwerwiegendere Folgen haben. Insofern können die guten Erfahrungen, die mit der Verabreichung von Totimpfstoffen gemacht worden sind, nicht ohne Weiteres auf Impfungen mit Lebendimpfstoffen übertragen werden. In Folge dessen hat der Regierungsrat entschieden, dass Masernimpfungen vorläufig weiterhin nur in Arztpraxen durchgeführt werden dürfen.

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