Coronavirus: Entschädigung für ZVV-Jahres- und Monatsabonnenten

Besitzerinnen und Besitzer von ZVV-Abonnementen erhalten eine Entschädigung, weil sie ihr Abo aufgrund der Coronakrise nicht wie gewohnt nutzen konnten bzw. können. Persönliche Jahresabonnemente, die am 10. Mai 2020 gültig sind, werden automatisch um 15 Tage verlängert. Monatsabonnenten erhalten einen Rabatt von 15 Prozent auf den Kauf des nächsten Monatsabonnements. Mit dieser Entschädigungslösung, die in der gesamten Schweiz umgesetzt wird, möchte sich der ZVV bei seiner Stammkundschaft erkenntlich zeigen.

Inhaltsverzeichnis

Ab dem 11. Mai 2020 gilt im ZVV grösstenteils wieder der reguläre Fahrplan. Gleichzeitig sind Reisen mit den Verhaltensempfehlungen für den öffentlichen Verkehr wieder besser möglich. Fahrgäste, die ihr Abo in den Wochen zuvor nicht wie gewohnt nutzen konnten, entschädigt die Schweizer öV-Branche mit insgesamt über 100 Millionen Franken. Dies macht die öV-Branche, obwohl sie sich selber in einer schwierigen Situation befindet: Die Verkehrsunternehmen erbringen im Auftrag des Bundes seit Beginn der Krise einen Grossteil des regulären Angebots, derweil sie einen Fahrgastrückgang von rund 80 Prozent und drastische Einnahmenausfälle bei praktisch gleichbleibenden Kosten verzeichnen.

Jahresabonnemente

Die persönlichen ZVV-Jahresabonnemente werden einmalig und automatisch um 15 Tage verlängert. Es ist somit kein Gang zum Schalter notwendig. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass das Abonnement am 10. Mai 2020 gültig ist. Wann das Jahresabonnement angelaufen ist, spielt keine Rolle. Somit profitieren auch Fahrgäste, die bis zum 10. Mai ein neues Jahresabonnement kaufen, von den 15 Zusatztagen.
Entschädigt werden auch Inhaberinnen und Inhaber eines übertragbaren Jahresabonnements, wobei hier aus technischen Gründen keine automatische Verlängerung möglich ist. Die betreffenden Abonnentinnen und Abonnenten werden vom ZVV informiert.

Monatsabonnemente

Personen, die am 17. März 2020 ein gültiges, persönliches ZVV-Monatsabonnement besassen, erhalten vom ZVV einen Rabattgutschein in der Höhe von 15 Prozent für den Kauf ihres nächsten Monatsabonnements. Der Gutschein kann in der ZVV-Ticket-App oder im ZVV-Ticketshop eingelöst werden. Wer keinen Zugang zum ZVV-Online-Angebot hat, kann das rabattierte Abo via Kundendienst ZVV-Contact kaufen.
Übertragbare Monatsabonnemente, die am 17. März 2020 gültig waren, berechtigen ebenfalls zu einem einmaligen 15-Prozent-Rabatt auf den Bezug eines neuen Abonnements. Der Bezug erfolgt am Schalter oder via Kundendienst ZVV-Contact. Das alte Abo muss dabei vorgewiesen werden.

Z-Pass- und weitere Abonnemente

Z-Pass-Jahresabonnemente werden automatisch um 15 Tage verlängert. Die Z-Pass-Monatsabonnenten werden über die genaue Ausgestaltung der Entschädigung noch informiert. Für BonusPässe und Spezialabonnemente wurden spezifische Lösungen gefunden. Diese Lösungen sowie Antworten zu weiteren Fragen sind auf www.zvv.ch/coronavirus-abo aufgeschaltet.

Kundendienst hilft weiter

Alle Fragen zu Entschädigungsberechtigung, Aboverlängerungen und Gutschriften beantwortet der Kundendienst ZVV-Contact. ZVV-Contact ist erreichbar per Telefon unter 0848 988 988 (täglich von 6–22 Uhr) oder per Mail an contact@zvv.ch.