Ausfallentschädigung für Kitas und Tagesfamilien während der Corona-Pandemie

Der Regierungsrat gewährt den Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien mehr Handlungsspielraum und ergänzt seine Notverordnung.

Die Reaktionen auf die am 22. April 2020 vom Regierungsrat beschlossene Notverordnung haben gezeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kitas und Tagesfamilien mehr Handlungsspielraum erfordern, um die während der Corona-Pandemie entstandenen Ausfälle zu decken. Die Gemeinden und der Kanton tragen gemeinsam 80 Prozent des entstandenen Schadens. Die Verordnung über die Ausfallentschädigung regelt nicht, wer für die restlichen 20 Prozent des Schadens aufkommt.

Den Kitas und Tagesfamilienorganisationen soll ermöglicht werden, den Eltern gestützt auf die bestehenden Betreuungsverträge Beiträge im Umfang der von der Ausfallentschädigung nicht gedeckten 20 Prozent in Rechnung zu stellen. Wenn Eltern entsprechende Rechnungen begleichen, darf dies nicht zu einer Kürzung der Ausfallentschädigung führen. Auch Gemeinden sollen über ihren hälftigen Anteil an der Ausfallentschädigung hinaus Beiträge leisten können, ohne dass diese an die Ausfallentschädigung angerechnet werden. Der Regierungsrat hat die Notverordnung entsprechend ergänzt.

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