Verzicht auf Totalrevision des Sozialhilfegesetzes

Der Regierungsrat verzichtet auf eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes. Der Entscheid stützt sich auf die Beurteilung des Ergebnisses der Vernehmlassung und nimmt Rücksicht auf die Auswirkungen, die die Corona-Krise im Sozialhilfebereich haben wird. Bei Bedarf ist das Sozialhilfegesetz wie bisher im Rahmen von Teilrevisionen anzupassen.

Die Sicherheitsdirektion hat die Rückmeldungen, die zum Vernehmlassungsentwurf für eine Totalrevision des Sozialhilfegesetzes eingegangen sind, ausgewertet. Es zeigt sich, dass gerade Kernbereiche des Entwurfs wie die neue Finanzierungs- und Organisationsregelung der Sozialhilfe abgelehnt oder mit starken Vorbehalten aufgenommen werden.

Demgegenüber finden die Regelungsbereiche und Einzelregelungen, die im Entwurf für die Totalrevision dem bisherigen Recht entnommen wurden, zu einem grossen Teil zustimmende Bestätigung. Die Sozialkonferenz Kanton Zürich als Dachorganisation der Zürcher Fürsorge- und Sozialbehörden hielt in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zudem fest, dass eine Totalrevision aus fachlicher Sicht nicht zwingend nötig sei und das bestehende Sozialhilfegesetz in der Praxis funktioniere.

Gestützt auf die Beurteilung des Vernehmlassungsergebnisses kommt der Regierungsrat zum Schluss, auf eine Totalrevision des Gesetzes zu verzichten. Bei Bedarf ist das Sozialhilfegesetz wie bisher im Rahmen von Teilrevisionen anzupassen. Nach Einschätzung des Regierungsrates kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich aktuell eine mehrheitsfähige Lösung für eine sachgerechte und zielgerichtete Totalrevision finden lässt.

Bereits absehbar sind dagegen die Auswirkungen der Corona-Krise: Die weltweite Pandemie mit ihren negativen wirtschaftlichen Folgen führt zu einer starken Zunahme der Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Anstelle von grundsätzlichen Diskussionen über Art und Umfang der von der Sozialhilfe gewährten Hilfe geht es jetzt darum, das wirtschaftliche Fortkommen der von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Menschen zu sichern und den sozialen Frieden zu gewährleisten. Entsprechend liegt der Fokus in nächster Zeit auch im Sozialhilfebereich auf der Bewältigung der Krise.

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