Verselbstständigung der Berufsschule für Weiterbildung wird geprüft

Der Regierungsrat schickt ein Gesetz über die Verselbstständigung der kantonalen Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) in die Vernehmlassung. Die kantonale Berufsschule für Weiterbildung soll in eine selbstständige Anstalt umgewandelt werden.

Die kantonale Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) soll verselbstständigt werden. Dies verlangt eine Motion, die der Kantonsrat 2019 dem Regierungsrat überwiesen hat. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, über den Gesetzesentwurf eine Vernehmlassung durchzuführen.

Mit der Verselbstständigung sollen der EB Zürich Handlungs- und Entscheidungsspielräume gewährt werden, die für die längerfristige Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit notwendig sind. Aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen musste die Schule ab 2011 ihre Kurse kostendeckend anbieten. Sie musste die Kursgebühren für ihre Weiterbildungsangebote deshalb erhöhen. Darauf brach die Nachfrage ein, und die Schule musste Stellen in grösserem Umfang abbauen.

Zwischenzeitlich hat die EB Zürich ihre Strategie dem veränderten Umfeld angepasst und sich weitgehend aus dem Markt für Weiterbildungen zurückgezogen. Sie konzentriert sich in Zukunft auf die vier Geschäftsfelder «Berufliche Zukunft», «Grundkompetenzen», «Digitales Lernen» und «Berufsbildungsprofis» und erbringt vor allem Leistungen für den Kanton. Vor diesem Hintergrund wird in der Vernehmlassung insbesondere auch die Grundsatzfrage der Verselbstständigung der EB Zürich gestellt.

Die Vernehmlassung startet heute Donnerstag, 30. April 2020, und endet 20. August 2020.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter Stichwort «Weiterbildung» verfügbar.

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