Unterstützung für Gewerbe, KMU und Selbständige durch Mieterlass und weitere Massnahmen

Der Kanton Zürich kommt gewerblichen Mietern von kantonalen Liegenschaften entgegen, wenn diese wegen der Corona-Krise in einen finanziellen Engpass geraten. Der Baudirektor und der Finanzdirektor rufen darüber hinaus alle Vermieter von Gewerberäumen dazu auf, einzelne Monatsmieten nicht höher zu gewichten als ein nachhaltiges, langfristig gutes Verhältnis mit ihren Mieterinnen und Mietern.

Der Erlass oder Aufschub von Mietzinsen für gewerbliche Mietliegenschaften ist in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit zu einem viel diskutierten Thema geworden. Bereits in seinem Massnahmenpaket vom 18. März 2020 hat der Regierungsrat beschlossen, die Zahlungsfristen für Rechnungen des Kantons auf 120 Tage zu erstrecken (RRB 262/2020) – dies gilt ausdrücklich auch für Mieten, die dem Kanton geschuldet sind.

Fortbestand betroffener Betriebe erleichtern

Wenn Gewerbetreibende trotzdem Mühe haben, dem Kanton wegen behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus die Miete zu bezahlen, können sie beim Immobilienamt der Baudirektion ein Gesuch zur Mietzinsreduktion einreichen (Formular: bit.ly/34G8Ny0). Das Immobilienamt verwaltet rund 330 Gewerberäume und kann auf begründete Gesuche hin Hand bieten zu einer weiteren Stundung der Miete, zu einer Mietreduktion, einem Mieterlass, einer Zahlungsvereinbarung oder einer sonstigen Anpassung an möglicherweise veränderte Marktverhältnisse. Auf Grund der generell erstreckten Zahlungsfrist (120 Tage) besteht für solche Abklärungen und Gespräche genügend Zeit.

Für eine Mietzinsreduktion ist es nötig, dass Mieter ihre wirtschaftliche Situation offenlegen. Das Ziel solcher Schritte muss es immer sein, eine Linderung der finanziellen Last zu erreichen und den Betrieben eine realistische Chance zu geben, den Stillstand oder Teilstillstand in ihrer Branche zu überleben. Auf längere Sicht ist eine solcherart massgeschneiderte Lösung für Vermieter und Mieter nachhaltiger als eine kurzfristig motivierte Kündigung oder Betreibung. Davon sind die Vorsteher beider an diesem Angebot beteiligten Direktionen überzeugt – sie rufen daher alle Vermieter und Vermieterinnen dazu auf, in diesem Sinn zu handeln.

Bisher noch wenig Nachfrage nach kantonalen Mitteln

Selbständigerwerbende oder Kleinunternehmer mit maximal zwei Stellen haben auch die Möglichkeit, sich bei ihrer Gemeinde für eine Hilfe im Sinne einer Überbrückung zu melden, wenn sie nicht in den Genuss einer Bundeshilfe kommen und sonst in die Sozialhilfe fallen würden. Dazu haben verschiedene Gemeinden und Städte eigene finanzielle Mittel bewilligt.

Zusätzlich können alle Gemeinden bei der Finanzdirektion einen ihrer Grösse entsprechenden Beitrag aus den 15 Millionen Franken der kantonalen ZKB-Jubiläumsdividende abrufen, die der Regierungsrat ebenfalls in seinem Massnahmenpaket bewilligt hat. Dabei ist auch nicht ausgeschlossen, dass Betroffene mehrmals eine Unterstützung beantragen können.

Entgegen dem wiederholt vorgebrachten Einwand, dieser ebenfalls subsidiär zur Bundes- und Gemeindehilfe bemessene Betrag reiche nicht aus, haben bisher erst 34 von 162 Gemeinden die ihnen zustehende Unterstützung bei der Finanzdirektion abgerufen (Stand: 16. April, mittags); sie haben dazu noch bis zum 30. September Zeit. Gegenwärtig lässt sich somit nicht bestätigen, dass der Betrag nicht ausreicht. Sollte es trotzdem so weit kommen, hat der Regierungsrat in seinem Massnahmenpaket in Aussicht gestellt, die Sache neu zu beurteilen.

Hilfe auch für Start-ups möglich

Mit seinem Corona-Massnahmenpaket vom 18. März hat der Regierungsrat auch eine Kreditausfallgarantie des Kantons von 425 Millionen Franken zur Absicherung von Darlehen an Unternehmen im Umfang von 500 Millionen Franken beschlossen. Diese soll zum Zuge kommen, wenn ein Kredit des Bundes auf Grund seiner Kriterien nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Die von der Finanzdirektion erlassene Verfügung vom 30. März ist bewusst offen gehalten, sodass auch Kredite gewährt werden können, die bis zu 20 Millionen Franken und nicht nur 10 Prozent des Jahresumsatzes umfassen, wie dies der Bund für seine Darlehen festgelegt hat.

Zudem kann der Kanton Zürich mit seiner Kreditausfallgarantie auch zusätzlich notwendige Finanzierungen von Start-ups absichern, zum Beispiel mit entsprechenden Wandeldarlehen von Banken. Die Finanzdirektion hat der Zürcher Kantonalbank (ZKB) als Bank mit dem grössten Anteil an der kantonalen Kreditausfallgarantie diese Möglichkeit kürzlich ausdrücklich bestätigt. Die Beurteilung eines Kreditantrags liegt bei den zwölf beteiligten Banken, da sie mit 15 Prozent der Summe im Risiko stehen. Die Kreditausfallgarantie kann seit dem 1. April in Anspruch genommen werden; am 14. April ist die erste Kreditvergabe mit kantonaler Garantie erfolgt.