Regierungsrat begrüsst Lockerung der Corona-Blockade

Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus schrittweise zu lockern. Wenn es die gesundheitspolitische Lage zulässt, hofft der Regierungsrat in den späteren Phasen auf weitere Lockerungen.

Der Bundesrat hat heute bekanntgegeben, dass er eine Öffnung in drei Phasen vorsieht.

Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wiederaufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein.

Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen.

Der Regierungsrat erachtet dieses stufenweise Vorgehen als zielführend. Er erwartet jedoch vom Bundesrat, dass bei einem positiven Verlauf der Entwicklung mit Blick auf die Lebensqualität der Menschen und die wirtschaftliche Lage weitere Lockerungen in Betracht gezogen werden.

Die zuständigen Direktionen werden nun die Situation analysieren, die konkreten Umsetzungsmassnahmen festlegen und zu gegebenem Zeitpunkt darüber informieren.

Der Regierungsrat dankt allen Zürcherinnen und Zürcher für ihre Disziplin und ihr Durchhaltevermögen. Gleichzeitig appelliert er an die Bevölkerung, die geltenden Distanz- und Hygienemassnahmen weiterhin konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zu einer möglichst schnellen Lockerung zu leisten.

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