Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in Privathaushalten

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Revision des kantonalen Normalarbeitsvertrages für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende (NAV Hauswirtschaft) verabschiedet. Damit wird hauptsächlich dem Bedürfnis nach Regelung der Arbeitsbedingungen in der 24-Stunden-Betreuung von betagten Menschen Rechnung getragen.

In der Schweiz arbeiten Schätzungen zufolge tausende von Betreuerinnen und Betreuer in Privathaushalten, bei denen es sich meist um sogenannte Pendel- bzw. Care-MigrantInnen aus den EU- und EFTA-Staaten handelt. Diese werden vorwiegend im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung von betagten Personen beschäftigt.

Der bundesrechtliche NAV Hauswirtschaft regelt für solche Dienstleistungen in privaten Haushalten die Mindestlohnbestimmungen. Die kantonalen NAV Hauswirtschaft regeln die Arbeitsbedingen. Da Bestimmungen zur Regelung dieser 24-Stunden-Betreuungsverhältnisse meist fehlen, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusammen mit den Kantonen einen Modell-NAV ausgearbeitet. Diesen stellte das SECO den Kantonen als Vorlage für die Ergänzung der kantonalen NAV Hauswirtschaft zur Verfügung. Die Kantone wurden aufgefordert, dessen Inhalt in ihre NAV Hauswirtschaft zu übernehmen, sofern diese noch keine entsprechenden Regelungen enthielten. Daraufhin hat das kantonale Einigungsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit die am Modell-NAV des Bundes interessierten Verbände und Vereinigungen im Kanton Zürich angehört und gestützt auf die eingegangenen Stellungnahmen einen Vernehmlassungsbericht verfasst. In der Folge stellte das Einigungsamt resp. die Volkswirtschaftsdirektion dem Regierungsrat Bericht und Antrag zur Änderung des kantonalen NAV Hauswirtschaft.

Entsprechend den Vorgaben des Modell-NAV enthält der revidierte kantonale NAV Hauswirtschaft neu Regelungen zur Präsenzzeitentschädigung, zur wöchentlichen Arbeits- und Freizeit, zu Pausen und Nachtruhe sowie zur Gewährung eines Zuganges zum Internet. Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh begrüsst die Revision des NAV Hauswirtschaft: «Die Anpassungen sind wichtig für den Schutz von Arbeitnehmenden, die mit der Person, die sie betreuen, im gleichen Haushalt arbeiten, wohnen und leben». Der revidierte NAV tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

Für diese Meldung zuständig: