Ab 1. Juni dürfen wieder Unterschriften gesammelt werden

Der Fristenstillstand bei den kantonalen und kommunalen politischen Rechten wird nicht verlängert. Er dauert noch bis am 31. Mai 2020, danach beginnen die Sammel- und Behandlungsfristen bei Volksbegehren und Wahlen wieder zu laufen. Der Kanton Zürich folgt damit dem Bund, der den Fristenstillstand gestern Mittwoch per Ende Mai beendet hat. Ab 1. Juni 2020 dürfen folglich wieder Unterschriften gesammelt werden. Zudem können die Gemeinden für Gemeindeversammlungen, die nach dem 8. Juni 2020 stattfinden sollen, die Vorbereitung aufnehmen.

Nachdem der Bundesrat am 20. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie einen Fristenstillstand bei allen Volksbegehren des Bundes beschlossen hatte, ordnete der Regierungsrat in einer Notverordnung die analoge Massnahme für den Kanton Zürich an. Davon betroffen waren kantonale und kommunale Volksbegehren und Wahlen. Die Geltungsdauer der Zürcher Verordnung knüpfte der Regierungsrat an jene des Bundesrats.

Die vom Bundesrat gestern Mittwoch beschlossene Beendigung des Fristenstillstands auf eidgenössischer Ebene per 31. Mai 2020 bedeutet damit automatisch das Ende des Zürcher Fristenstillstands. Die Geltung der Notverordnung endet auf diesen Zeitpunkt. Ab dem 1. Juni 2020 laufen im Kanton Zürich die Fristen wieder, es dürfen wieder Unterschriften gesammelt und Wahlvorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Ebenso können ab diesem Zeitpunkt wieder Wahlen und Abstimmungen stattfinden – wenn auch aufgrund des weiterhin geltenden Versammlungsverbots unter besonderen Bedingungen.

Wie genau sich der Fristenstillstand auf jene Vorlagen auswirkt, die konkret davon betroffen sind, wird zu einem späteren Zeitpunkt präzisiert. Es geht dabei insbesondere um die Sammelfristen, welche durch den Stillstand unterbrochenen worden sind.

Gemeindeversammlungen haben eine lange Vorlaufzeit. Für Versammlungen, die auf einen Termin nach dem 8. Juni angesetzt sind, dürfen deshalb die administrativen Vorbereitungsarbeiten aufgenommen werden. Das hat Regierungsrätin Jacqueline Fehr als Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern dem Gemeindepräsidentenverband GPV heute mitgeteilt. «In vielen Gemeinden stehen wichtige Entscheide ab. Ich hoffe deshalb, dass es die epidemiologische Situation zulässt, dass Gemeindeversammlungen noch vor den Sommerferien stattfinden können», meint Regierungsrätin Fehr. Der definitive Entscheid wird der Bundesrat voraussichtlich am 27. Mai 2020 fällen.

Sollte der Bundesrat Ende Mai das Versammlungsverbot für politische Veranstaltungen lockern, werden die Gemeinden die Interessenabwägung zwischen Gesundheitsschutz und Dringlichkeit der politischen Entscheide selber vornehmen müssen. Ebenso werden sie für die Schutzkonzepte verantwortlich sein, ergänzt Fehr.

Ausserdem hat der Bundesrat gestern angekündigt, dass die nächste eidgenössische Abstimmung am 27. September durchgeführt wird. Über die Ansetzung der kantonalen Abstimmungen entscheidet der Regierungsrat in den kommenden Wochen. Die kommunalen Vorlagen werden von den Gemeinden festgesetzt.