Der Regierungsrat lehnt die Begrenzungsinitiative ab

Die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» hat nach Ansicht des Regierungsrats für den Wirtschaftsstandort Zürich negative Auswirkungen. Die Wettbewerbsfähigkeit würde geschwächt und Arbeitsplätze würden gefährdet. Der Regierungsrat lehnt die eidgenössische Volksinitiative deshalb ab.

Die sogenannte Begrenzungsinitiative verlangt eine eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz, ohne Personenfreizügigkeit mit der EU. Bei Annahme der Initiative müsste der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU innert 12 Monaten auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft setzen der dieses innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen.

Für den Kanton Zürich als Wirtschaftsmotor der Schweiz hätte die Annahme der Initiative negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und auf die Arbeitsplätze. Da eine einvernehmliche Beendigung der Personenfreizügigkeit wenig wahrscheinlich ist, würde eine einseitige Kündigung den bilateralen Weg mit der EU grundlegend infrage stellen. Aufgrund der «Guillotine-Klausel» fielen alle anderen sechs Abkommen der Bilateralen I weg. Diese sichern in wichtigen Wirtschaftssektoren einen weitgehend diskriminierungsfreien Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt. Konkret sind dies die Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, zum Land- und Luftverkehr, zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie zur Forschung. Für den Kanton Zürich mit dem wichtigsten Flughafen der Schweiz hätte der Wegfall des Luftverkehrsabkommens unvorhersehbare Folgen und würde zu grossen wirtschaftlichen Verlusten führen. Auch die ausserordentliche Rolle als Innovations-, Forschungs- und Wissenschaftsstandort wäre gefährdet.

Der Regierungsrat verkennt nicht, dass die Zuwanderung auch mit Herausforderungen verbunden ist. Er setzt sich deshalb für eine konsequente Ausschöpfung der bestehenden Steuerungsmöglichkeiten ein mit dem Ziel, dass Zuwanderung nur soweit erfolgen soll, als der Bedarf der Schweizer Wirtschaft im Inland selber nicht gedeckt werden kann.

Die Unternehmen in der Schweiz müssen jedoch Fachkräfte im EU/EFTA-Raum flexibel rekrutieren, damit sie ihre hohe Wertschöpfung aufrechterhalten können und gegenüber ausländischen Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Nur wenn dies den Schweizer Unternehmen gelingt, sind Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert. Denn die heute weitgehend globalisierten Märkte erlauben es den Unternehmen problemlos, ihren Standort zu verlegen. Sie machen ihre Investitionstätigkeiten von verschiedenen Faktoren abhängig und gerade die Möglichkeit, ohne grossen bürokratischen Aufwand ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben, ist sehr wichtig.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative deshalb in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der Mehrheiten im eidgenössischen Parlament sowie der Konferenz der Kantonsregierungen ab.