Ausserordentliche Kompetenzen für Gemeindevorstände

Wegen des generellen Veranstaltungsverbotes können im Kanton Zürich aktuell keine Gemeindeversammlungen stattfinden. Damit Gemeinden wichtige Beschlüsse dennoch fassen können, ermächtigt der Regierungsrat Gemeindevorstände, vorübergehend an Stelle von Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamenten zu entscheiden.

Das vom Bundesrat erlassene Veranstaltungsverbot verunmöglicht die Durchführung von Gemeindeversammlungen bis am 19. April 2020. Gerade während dieser Zeit erfordern aber der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und insbesondere die Abwehr von wirtschaftlichen und sozialen Notständen aufgrund der sich schnell verändernden Verhältnisse auch auf kommunaler Stufe rasche Entscheide. So sind auch auf kommunaler Stufe schnell und unbürokratisch diverse Massnahmen erforderlich, unter anderem zur Liquiditätsversorgung von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, zu Steuerforderungen von Gemeinden, zu Schulden gegenüber Lieferanten und Forderungen der Städte und Gemeinden, zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen aus den Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen oder zur ausserordentlichen Unterstützung für Selbstständigerwerbende.

Solche Entscheidungen müssen auch während des geltenden Veranstaltungsverbotes möglich bleiben. Die Vorstände der Gemeinden sind darum vorübergehend zu ermächtigen, solche Entscheide an Stelle der Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente zu treffen.

Der Regierungsrat hat darum beschlossen, den Gemeindevorständen bis zum 19. April 2020 ausserordentliche Kompetenzen zuzuweisen. Bei der vorliegenden Notstandsmassnahme handelt es sich in erster Linie um die Übertragung von Kompetenzen, welche die gesetzlichen Zuständigkeiten der kommunalen Exekutiven überschreiten.

Die am 19. März 2020 in Aussicht gestellte Informations-Hotline der Finanzdirektion wird ergänzt durch eine auf Fragen zum Gemeinderecht spezialisierte Fachperson.

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