Gemeinderatsbeschluss vom 28. August 2019 aufgehoben

Der Gemeinderat von Zürich wies am 28. August 2019 eine Interpellation von Gemeinderätin Susanne Brunner zurück, weil sie sprachformalen Vorgaben nicht genügte. Gegen diesen Entscheid erhob Susanne Brunner beim Bezirksrat Zürich Rekurs.

Der Bezirksrat Zürich hat den Rekurs mit Beschluss vom 23. Januar 2020 gut-geheissen und den Gemeinderatsbeschluss vom 28. August 2019 aufgehoben. Die Interpellation GR Nr. 2019/296 ist mit unverändertem Wortlaut vom Gemeinderat an den Stadtrat zur Beantwortung zu überweisen.
Der Entscheid des Gemeinderats erfolgte gestützt auf sprachformale Vorgaben, die keine genügende gesetzliche Grundlage haben.

Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz, das Ver-waltungsgericht des Kantons Zürich, weitergezogen werden.

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