Erneut viele Selbstanzeigen

Das kantonale Steueramt hat im vergangenen Jahr 2350 Selbstanzeigen erhalten. Das ist deutlich weniger als in den beiden Vorjahren, die durch eine Flut von Meldungen wegen des damals bevorstehenden Inkrafttretens des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) geprägt waren. Dennoch liegt die Zahl deutlich über dem Durchschnitt der Jahre vor der AIA-Welle.

Wie hoch die Steuererträge für den Bund, den Kanton und die Gemeinden auf Grund der neu eingegangenen Selbstanzeigen sind, wird erst bekannt sein, wenn diese Fälle behandelt sind. Bekannt ist hingegen, was die 3400 Fälle dem Fiskus an Nachsteuern einbringen, welche das Steueramt 2019 behandelt hat: Für den Kanton und die Gemeinden resultierten 70 Millionen Franken, für den Bund 17 Millionen. Das ist etwas weniger als im Vorjahr (98 beziehungsweise 24 Millionen Franken), als 5000 Fälle, darunter viele Bagatellen, abgearbeitet worden sind. Der Durchschnittsertrag pro erledigten Fall belief sich letztes Jahr auf 20›500 Franken für Kanton und Gemeinden sowie auf 5›000 Franken für den Bund. Dies ist für Kanton und Gemeinden zwar leicht mehr als 2018 (19›500 Franken), aber deutlich weniger als in den Spitzenjahren 2010 und 2013 mit 60›000 Franken. Trotzdem gab es auch 2019 wieder acht Fälle, bei denen Selbstanzeiger mehr als eine Million Franken nachzahlen mussten.

Die Hälfte der 2019 nachbesteuerten Werte betraf in- und ausländische Bankkonten und Wertschriftendepots sowie Vermögenserträge daraus. Rund ein Drittel der Anzeigen entfielen auf zuvor nicht deklarierte ausländische Liegenschaften und deren Erträge; beim Rest ging es um nicht versteuerte Einkommen, Renten, Alimente und anderes.

In den zehn Jahren seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige (2010) sind im Kanton Zürich 25›600 solche Meldungen eingegangen. Auch wenn diese Zahl als hoch erscheinen mag, relativiert sie sich gemessen am Total aller jährlich eingereichten Steuererklärungen von rund einer Million. Das heisst: Nur rund 2,5 Prozent aller Steuerpflichtigen haben diese Möglichkeit genutzt, steuerlich reinen Tisch zu machen. Dasselbe gilt angesichts von Steuererträgen in mehrfacher Milliarden-Höhe für die 660 Millionen Franken an Nachsteuern zu Gunsten von Kanton und Gemeinden, welche diese in den letzten zehn Jahren auf Grund von Selbstanzeigen einziehen konnten – die Zusatzerträge lagen für die meisten Kassen von Kanton und Gemeinden im Promille-Bereich. Die seit 2010 nachhaltig aufgedeckten Vermögen (also Vermögen, die immer wieder in den Steuererklärungen auftauchen werden, so lange sie bestehen) summieren sich trotzdem auf stattliche 9,662 Milliarden Franken.

Knapp 200 Selbstanzeigen stammten in den letzten zehn Jahren von juristischen Personen, alle anderen von natürlichen Personen. In 90 der 25›600 Fälle war es bereits die zweite Selbstanzeige derselben Person, womit eine straflose Abwicklung nicht mehr möglich war, sondern zusätzlich zur Nachsteuer eine Busse von 20 Prozent der Nachsteuer ausgesprochen werden musste.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

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