Dietikon: Kreuzung Ueberland-/ Mutschellenstrasse wird leistungsfähiger

Um das Zentrum der Stadt Dietikon vom Verkehr zu entlasten und den Verkehr nach Spreitenbach (AG) zu regulieren, muss die Kreuzung Ueberland-/Mutschellenstrasse in Dietikon ausgebaut werden. Der Regierungsrat hat den Beitrag des Kantons Zürich über knapp 7 Millionen Franken bewilligt und das Projekt festgesetzt.

Die Kreuzung Ueberland-/Mutschellenstrasse in Dietikon ist direkt an der Kantonsgrenze und liegt mit einem Ast, der Landstrasse, auf Aargauer Kantonsgebiet. Die Überlandstrasse sowie die Landstrasse bilden zusammen mit der Limmattalerstrasse eine Hauptverbindung durch das Limmattal. Um das Zentrum der Stadt Dietikon zu entlasten, soll der Durchgangsverkehr auf die Ueberlandstrasse verlagert werden. Um diese Verkehrsverlagerung – die auch im Zusammenhang mit dem Bau der Limmattalbahn angestrebt wird – zu ermöglichen, muss die Leistungsfähigkeit der Kreuzung erhöht werden.

Mehr Kapazität und mehr Sicherheit

Das zusammen mit dem Kanton Aargau ausgearbeitete Projekt sieht vor, die Ueberlandstrasse in Fahrtrichtung Spreitenbach um eine Spur zu ergänzen. Die Land- und die Mutschellenstrasse werden im Kreuzungsbereich beide um einen Linksabbieger erweitert. Neben der damit verbundenen Anpassung der Fahrbahnbreite umfasst das Projekt eine Belagserneuerung. Die bestehenden Rad-/Gehwege werden ausgebaut, wodurch auch die Verkehrssicherheit erhöht wird. Zudem werden die Lichtsignalanlage angepasst sowie die Strassenentwässerung und die Beleuchtung erneuert und angepasst.

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 des Strassengesetzes erfolgte in der Stadt Dietikon vom 23. August bis 23. September 2019 respektive vom 26. August bis 24. September 2019 in der Gemeinde Spreitenbach. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

Kosten werden aufgeteilt

Für das Strassenprojekt wird mit Gesamtkosten von 10,464 Millionen Franken gerechnet. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat im August 2019 einen Beitrag von 3,37 Millionen Franken bewilligt, der Bund beteiligt sich mit 240'000 Franken. Auf den Kanton Zürich entfallen somit Kosten von 6,854 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Ausgaben bewilligt und das Projekt festgesetzt. Die Projektfestsetzung für Projektbestandteile auf dem Kantonsgebiet Aargau erfolgt durch den Regierungsrat des Kantons Aargau.

Sofern keine Rechtsmittel ergriffen werden, beginnt das kantonale Tiefbauamt im Herbst 2020 mit den Bauarbeiten. Die Bauzeit beträgt rund ein Jahr.

Für diese Meldung zuständig: