Mit verstärkter Kooperation zum Aktionsplan

Das Kantonale Sozialamt und die Behindertenkonferenz Kanton Zürich verstärken ihre Zusammenarbeit. Die Kooperation erfolgt im Hinblick auf die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und den Aktionsplan. Am Welttag der Menschen mit Behinderung wurde eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. So soll die beständige Mitwirkung von Menschen mit Behinderung aufgebaut und gefestigt werden.

Im Rahmen der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) im Kanton Zürich hat der Regierungsrat in seinen Legislaturzielen 2019-2023 die Erarbeitung eines Aktionsplans beschlossen. Seit April 2019 wirkt die im Kantonalen Sozialamt in der Sicherheitsdirektion angesiedelte Koordinationsstelle für Behindertenrechte als übergeordnete Anlaufstelle für Anliegen und Fragen von verwaltungsinternen Stellen und anderen Akteuren.

Transparenz schaffen und Betroffene befähigen

«Bei den Rechten von Menschen mit Behinderung geht es nicht um Sonderrechte, sondern schlicht und einfach um die Allgemeinen Menschenrechte», erinnert Thea Mauchle, Präsidentin der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ). Damit diese Rechte sinnvoll umgesetzt werden, verlangt die UNO-BRK, dass Menschen mit Behinderung bei Fragen und Prozessen, die sie betreffen, aktiv miteinbezogen werden. Vielerorts geschieht dies punktuell, und es ist wenig bekannt, wie Betroffene für die Mitwirkung ausgesucht und befähigt werden. Um der Anforderung nach Transparenz und Unterstützung gerecht zu werden, verstärken das Kantonale Sozialamt und die BKZ ihre bewährte Zusammenarbeit. Die BKZ ist die Dachorganisation von Menschen mit Behinderung, deren Organisationen und Institutionen im Kanton Zürich und deshalb bestens geeignet, um eine echte Mitwirkung von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.

Mitwirkung wird für alle Interessierten möglich

Ab 1. Januar 2020 ist die Zusammenarbeit zwischen der BKZ und dem Kantonalen Sozialamt mit einer Vereinbarung verbindlicher geregelt. Damit hat sich die BKZ verpflichtet, das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» aufzubauen. Mit dem Modell wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich von Beginn an mitwirken können. Andrea Lübberstedt, Chefin des Kantonalen Sozialamts: «Partizipation heisst, allen Interessierten ein konkretes Mitwirkungsangebot zu machen, auf allen Ebenen miteinander zusammenzuarbeiten und gute Lösungen zu finden». Wer über den Mitwirkungsprozess informiert werden oder sich beteiligen möchte, kann sich bei der BKZ melden.

(Gemeinsame Medienmitteilung der Sicherheitsdirektion und der Behindertenkonferenz Kanton Zürich)