Familienzulagen: Regierungsrat spricht sich gegen Volksinitiative aus

Die Volksinitiative verlangt, dass die Familienzulagen im Kanton Zürich 150 Prozent der bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestansätze betragen sollen. Familienzulagen werden unabhängig von der finanziellen Situation und damit unabhängig vom Bedarf ausgerichtet. Gemäss der Initiative erhielten nach dem «Giesskannenprinzip» sämtliche anspruchsberechtigten Personen um bis zu 50 Prozent höhere Zulagen. Dies würde geschätzte Mehrkosten im Kanton von über 340 Millionen Franken jährlich verursachen.

Nach Einschätzung des Regierungsrates ist zudem unklar, ob das Ziel der Volksinitiative, den Familien mehr Geld zur Verfügung zu stellen, durch die Erhöhung der Zulagen im Einzelfall tatsächlich erreicht werden kann. Aufgrund negativer Effekte könnten höhere Zulagen den Wegfall oder die Senkung anderer Beiträge zur Folge haben. Die Erhöhung der Familienzulagen ist deshalb nach Einschätzung des Regierungsrates nicht der geeignete Weg, um die finanzielle Situation von Familien im Einzelfall zu verbessern.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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