Kanton Zürich: Verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktionen durchgeführt

Die Kantonspolizei Zürich hat in Zusammenarbeit mit den Kommunalpolizeien im Zeitraum von Oktober und November 2019 auf dem ganzen Kantonsgebiet verkehrspolizeiliche Aktionen mit den Schwerpunkten «Fussgänger», «Ablenkung» und «Licht» durchgeführt.

Die Aktionen wurden im Zeitraum vom 7. Oktober bis zum 17. November 2019 durchgeführt und dienten der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Bei der Schwerpunktaktion betreffend «Fussgänger» wurden vornehmlich Geschwindigkeitskontrollen innerorts im Bereich von Fussgängerstreifen vorgenommen. Dabei mussten 768 Verkehrsteilnehmer gebüsst werden, weil sie zu schnell unterwegs waren. Zusätzlich erfolgte bei 65 Fahrzeuglenkenden eine Verzeigung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung an die jeweiligen Statthalterämter. 28 Autofahrerinnen und Autofahrer waren gar so schnell unterwegs, dass sie wegen einer groben Verkehrsregelverletzung bei der entsprechenden Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden mussten. 33 Mal wurde den Fussgängern der Vortritt am Fussgängerstreifen nicht gewährt und vier Mal missachteten die Fussgänger die Verkehrsregeln, was Ordnungsbussen zur Folge hatte.

Bei der Schwerpunktaktion «Ablenkung» mussten 285 Verkehrsteilnehmer gebüsst werden, weil sie ohne Freisprechanlage telefoniert hatten. Zudem wurden 104 Fahrzeuglenkende bei den verantwortlichen Statthalterämtern verzeigt, weil sie während des Fahrens eine Verrichtung, wie z.B. SMS lesen oder schreiben, vornahmen und damit abgelenkt waren.

Bei der Aktion «Licht» wurden 169 Verkehrsteilnehmer gebüsst, weil sie ohne Licht unterwegs waren.

Kantonspolizei Zürich
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Rebecca Tilen