ZVV-Nachtnetz: Regierungsrat will das Nachtnetz neu konzipieren und den Nachtzuschlag aufheben

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Nachtrag zur ZVV-Strategie 2022–2025 zum Thema Nachtnetz. Grundlage dafür sind die Arbeiten des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) im Rahmen der Überprüfung und Neukonzeption des Nachtangebots. Der Regierungsrat beantragt zudem, künftig auf die Anforderung der vollen Kostendeckung zu verzichten. Vorausgesetzt der Kantonsrat stimmt diesem Antrag zu, könnte der Nachtzuschlag per Dezember 2022 aufgehoben werden. Die massvolle Weiterentwicklung des Nachtnetzes ist zeitgemäss und entspricht den Bedürfnissen der Bevölkerung.

Medienkonferenz «ZVV-Nachtnetz» mit Regierungsrätin Carmen Walker Späh.

Mit dem Beschluss der ZVV-Grundsätze 2020–2023 vom 5. März 2018 erteilte der Kantonsrat dem ZVV den Auftrag, sein Nachtangebot zu überprüfen und neu zu konzipieren. Unterdessen liegt ein Grobkonzept vor, das im nächsten Fahrplanverfahren entwickelt und bereits im Dezember 2021 in Betrieb genommen werden könnte. Voraussetzung dafür ist ein zustimmender Kantonsratsbeschluss im Rahmen der ZVV-Grundsätze 2022–2025.

Zusätzliches, spezifisches Nachtangebot

Das Nachtnetzangebot im ZVV hat sich in den letzten Jahren bewährt. Deshalb soll es nicht komplett verändert, sondern mit derselben Ausrichtung weiterentwickelt werden. Die umfassende Überprüfung hat gezeigt, dass das heutige Nachtangebot, das sich spezifisch am Ausgehverhalten der Fahrgäste orientiert, gleich gut abschneidet wie ein ausgedünntes Tagesangebot. Letzteres wäre aber deutlich teurer und würde wegen des Einsatzes von Trams zu mehr Lärmbelastung führen. Das neue Konzept erlaubt zudem weitere künftige Ausbauschritte, wenn diese aufgrund der Nachfrage angezeigt sein sollten.

Angebotserweiterungen im Umfang von 2 Millionen Franken

In der Stadt Zürich hat sich das Angebot an Freizeitaktivitäten in der Nacht seit den Anfängen des Nachtnetzes deutlich verändert. Der Schwerpunkt der Aktivitäten hat sich vom Gebiet Niederdorf/Bellevue zu den Kreisen 4 und 5 hin verschoben. Aus diesem Grund soll der Nachtbus-Knotenpunkt neu am Hauptbahnhof liegen, womit auch die Anschlusssituation verbessert wird. Im Ausgehquartier rund um die Zürcher Langstrasse soll neu ein Viertelstundentakt eingeführt werden, im übrigen Stadtgebiet gilt grundsätzlich ein Halbstundentakt. Neu ist auch ein Halbstundentakt der S-Bahn zwischen Zürich und Winterthur vorgesehen. In Winterthur wird das Nachtangebot auf Stadtgebiet ebenfalls neu konzipiert und zum Halbstundentakt verdichtet. Wo sinnvoll und machbar, werden künftig auch auf regionalen Nachtbuslinien in urbanen Regionen Rückfahrten in die Zentren möglich sein. Insgesamt wird der Betrieb des Nachtnetzes in einem ersten Schritt im Umfang von rund 2 Millionen Franken erweitert. Die detaillierte Ausarbeitung des Konzepts findet im Rahmen des ordentlichen Fahrplanverfahrens statt, welches die Mitwirkung der Bevölkerung und der Gemeinden sicherstellt.

Keine Ausweitung auf andere Nächte vorgesehen

Das Nachtnetz soll bis auf weiteres nur am Wochenende und an ausgewählten Feiertagen im Betrieb sein. Nachfrageanalysen haben gezeigt, dass die Nachfrage in der Stadt wie auf dem Land unter der Woche höchstens 30 Prozent eines durchschnittlichen Wochenendtages beträgt. Damit wäre kein annähernd wirtschaftliches Nachtangebot zu betreiben. Allenfalls kann das reguläre Angebot in den Randstunden punktuell mit zusätzlichen Kursen ergänzt werden.

Regierungsrat beantragt Aufhebung der vollständigen Kostendeckung

Die Nachfrage im Nachtnetz hat sich seit der Inbetriebnahme im Jahr 2002 vervierfacht. Fast alle Zürcher Gemeinden sind heute durch das Nachtnetz erschlossen. Dadurch kann die Mehrheit der Kantonsbevölkerung auf eine sichere öffentliche Mobilität und eine ökologisch sinnvolle Alternative zum motorisierten Individualverkehr zählen. So erhöht das Nachtnetz die Sicherheit und stärkt die Unfallprävention. Das ZVV-Nachtnetz ist in der fortschreitenden Entwicklung zur 24-Stunden-Gesellschaft, wie sie sich im Grossraum Zürich insbesondere an den Wochenenden präsentiert, nicht mehr wegzudenken. Das Angebot wird auch längst nicht mehr nur von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern von allen Altersgruppen genutzt. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das ZVV-Nachtangebot nicht mehr als Spezialangebot zu behandeln, das vollständig kostendeckend betrieben werden muss. Falls der Kantonsrat diese Anforderung aufhebt, könnte auf die Erhebung des Nachtzuschlags verzichtet werden. Ein Wegfall der Zuschlagspflicht dürfte die Nachfrage auf dem Nachtnetz weiter steigern. Der ZVV erwartet, dass der Kostendeckungsgrad des neu konzipierten Nachtangebots auch ohne Nachtzuschlag im Bereich des durchschnittlichen Kostendeckungsgrads des übrigen ZVV-Angebots zu liegen kommt. Die Mehrkosten von jährlich rund 5 Millionen Franken können innerhalb des ZVV kompensiert werden, da bei der S-Bahn ab 2021 tiefere Kosten für die Trassennutzung anfallen.

Austritt aus dem Tarifverbund Nachtzuschlag per Ende 2022

Der Zürcher Verkehrsverbund ist Mitglied des Tarifverbunds Nachtzuschlag, dem zusätzlich die Verbünde OSTWIND, A-Welle, Tarifverbund Schwyz, Tarifverbund Zug sowie die SBB angehören. Er kann den Nachtzuschlag deshalb nicht eigenhändig und einseitig abschaffen. Dafür bedarf es im Falle einer Zustimmung des Kantonsrats einer ordentlichen Kündigung, die auf Ende 2022 möglich ist.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Für diese Meldung zuständig: