Prämienverbilligung 2020: Regierungsrat setzt Beitrag des Kantons Zürich fest

Prämienverbilligung 2020: Die Ausweitung des Kreises der Berechtigten für individuelle Prämienverbilligungen führt zu einer markanten Erhöhung des Kantonsbeitrages. Im nächsten Jahr geben Bund und Kanton Zürich zusammen knapp eine Milliarde Franken für Prämienverbilligungen für Zürcherinnen und Zürcher aus.

Der Regierungsrat hat im Februar 2019 ein den Kanton Luzern betreffendes Bundesgerichtsurteils nachvollzogen und dabei die Einkommensgrenze, bis zu der Familien mit Kindern Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben, heraufgesetzt (RRB Nr. 174/2019). Ebenso hat er die Einkommensgrenze für Erwachsene ohne Kinder erhöht, um die gesetzlich vorgegebene Bezügerquote von 30 Prozent zu erreichen.

Der Regierungsrat hat nun den Kantonsbeitrag für das Jahr 2020 bestimmt und ihn auf 463,3 Millionen Franken festgelegt. Die Erhöhung um rund 60 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie auf die erwähnte Erhöhung der Einkommensgrenze von Familien mit Kindern zurückzuführen (34 Millionen Franken) sowie auf die Einhaltung der Bezügerquote von 30 Prozent (17 Millionen Franken).

Der Bund wird im kommenden Jahr voraussichtlich 505,2 Millionen Franken für den Kanton Zürich bereitstellen. Damit werden 2020 im Kanton Zürich rund 970 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufgewendet, im laufenden Jahr stehen dafür 923 Millionen Franken zur Verfügung. Die erforderlichen Kantonsmittel entsprechen neu 92 Prozent des mutmasslichen Bundesbeitrages (im Vergleich zu 80 Prozent im Jahr 2019).

Die Prämienverbilligung erfolgt im Kanton Zürich auf drei Arten: Erstens durch individuelle Beiträge an berechtigte Personen, dafür stehen 2020 465 Millionen Franken zur Verfügung; zweitens durch die Übernahme der Prämien bei Ergänzungsleistungs- und Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern (rund 435 Millionen Franken) und drittens durch die Übernahme von Verlustscheinen von Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen konnten; der Aufwand dafür wird 2020 voraussichtlich rund 60 Millionen Franken betragen.

Die vom Regierungsrat festgelegten Prämienverbilligungsbeiträge an anspruchsberechtigte Personen bewegen sich für das kommende Jahr zwischen 396 und 2436 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende, zwischen 1020 und 1308 Franken für Kinder, zwischen 720 und 1896 Franken für Alleinstehende und zwischen 1980 und 2400 Franken für junge Erwachsene (18- bis 25-jährig) in Erstausbildung. Die Höhe des konkreten Beitrags ist abhängig vom steuerbaren Gesamteinkommen der anspruchsberechtigten Person und von der Prämienregion des Wohnortes; einen Einfluss hat auch die Haushaltszusammensetzung (Einzelperson, Ehepaar, mit oder ohne Kinder). Bei den meisten Anspruchsgruppen steigt die individuelle Prämienverbilligung um zwölf Franken, bei einigen Gruppen um bis zu 48 Franken.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Für diese Meldung zuständig: