Jugendanwaltschaft Winterthur: Neue Strafuntersuchungen wegen Verdachts des Verstosses gegen das IS-Verbot

Die Jugendanwaltschaft Winterthur hat in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und der Bundesanwaltschaft Strafuntersuchungen gegen vier minderjährige Beschuldigte eröffnet. Ermittelt wird u.a. wegen Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

In einer gemeinsamen und koordinierten Aktion wurden an verschiedenen Örtlichkeiten in den Kantonen Zürich, Bern und Schaffhausen mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt (siehe Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft vom 29. Oktober 2019). Da vier der beschuldigten Personen noch minderjährig und im Kanton Zürich wohnhaft sind, fallen sie in den Zuständigkeitsbereich der Jugendanwaltschaft Winterthur.

Die Jugendanwaltschaft Winterthur hat gegen die minderjährigen Beschuldigten Strafuntersuchungen wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen, Gewaltdarstellungen sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz eröffnet. Die vier Beschuldigten sind zwischen 15 und 17 Jahre alt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(Medienmitteilung der Oberjugendanwaltschaft)