Verkauf der Kantonsapotheke Zürich an das Universitätsspital USZ

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, mit dem Universitätsspital (USZ) einen Vertrag über den Verkauf der Kantonsapotheke abzuschliessen. Der Preis beträgt 27,5 Millionen Franken. Der Betrag wird beglichen, indem der Kanton seine Beteiligung am USZ um 27,5 Millionen Franken erhöht.

Am 11. Juli 2018 stellte der Regierungsrat dem Kantonsrat den Antrag, die Kantonsapo-theke zu verselbständigen. Das entsprechende Gesetz wird zurzeit in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beraten. Nach Abschluss der Beratungen soll die neue Aktiengesellschaft (KAZ AG) an das Universitätsspital Zürich (USZ) veräussert werden. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, den mit dem USZ ausgehandelten Kaufvertrag abzuschliessen.

Der ausgehandelte Verkaufspreis für die Kantonsapotheke beträgt 27,5 Millionen Franken. Der Kanton stellt dem USZ diesen Betrag zur Verfügung, indem er das Dotationskapital des USZ entsprechend erhöht. Damit wird die Beteiligung des Kantons am USZ von 512,6 Millionen auf 540,1 Millionen Franken aufgestockt. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat Antrag zur Beschlussfassung über die Erhöhung des Dotationskapitals stellen. Das selbe Vorgehen wählte die Regierung 2009 auch bei der Verselbständigung der Zentralwäscherei Zürich und deren Verkauf an die Hauptkunden.

Da der Kaufpreis tiefer liegt als der Buchwert, ist eine Wertberichtigung vorzunehmen. Bei einem Buchwert der Kantonsapotheke von rund 51,5 Millionen Franken per 31. Dezember 2018 und dem vereinbarten Verkaufspreis von 27,5 Millionen Franken würde aus heutiger Sicht eine Wertberichtigung von 23,6 Millionen Franken resultieren.

Da der Kaufpreis wie erwähnt durch Erhöhung des Dotationskapitals finanziert werden soll und für die Erhöhung des Dotationskapitals der Kantonsrat zuständig ist (§ 8 Abs. 2 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich), soll der Kantonsrat auch den Kaufpreis genehmigen. Die Gesundheitsdirektion wird einen entsprechenden Vorschlag in die Kommissionsberatung einbringen. Die Finanzkontrolle wurde von der Gesundheitsdirektion in allen wesentlichen Schritten einbezogen, soweit sie zuständig ist.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Kantonsapotheke mit der Übertragung an das USZ ihre Funktion als Spitalapotheke bestmöglich wahrnehmen kann. Ihre Leistungen für die anderen kantonalen Spitäler und die Versorgung mit Arzneimitteln in Krisenlagen sind dabei weiterhin sichergestellt.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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