National- und Ständeratswahlen 2019: Wahlzettel richtig ausfüllen

In diesen Tagen erhalten die Stimmberechtigten im Kanton Zürich die Unterlagen zu den National- und Ständeratswahlen vom 20. Oktober. Damit ihre Stimme zählt, müssen die Stimmberechtigten einige Regeln beachten:

Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen der Wahlzettel

  • Auf dem Wahlzettel dürfen höchstens so viele Namen stehen, wie Sitze zu besetzen sind.
  • Jede stimmberechtigte Person darf für die National- und Ständeratswahlen nur je einen Wahlzettel einreichen.

Für die Nationalratswahl

  • Ein vorgedruckter Wahlzettel kann unverändert eingereicht werden.
  • Der Wahlzettel kann auch verändert werden. Dabei ist es erlaubt,
    - Namen zu streichen,
    - Namen handschriftlich zu wiederholen (Kumulieren),
    - Namen von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf den Wahlzettel zu schreiben (Panaschieren).
  • Falls der Wahlzettel verändert wird, gilt:
    - Der Wahlzettel muss mindestens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten.
    - Wählbar sind nur Personen, die auf einer der Listen im Wahlzettelset des Kantons Zürich aufgeführt sind. Der gleiche Name darf höchstens zweimal auf dem Wahlzettel stehen.
    - Die Änderungen müssen persönlich und handschriftlich erfolgen.
    - Die Änderungen müssen klar und eindeutig sein. Kandidierende sind möglichst genau zu bezeichnen, am besten mit Kennziffer, Name und Vorname.

Für die Ständeratswahl

  • Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.
  • Jede auf dem Wahlzettel aufgeführte Person muss aufgrund von Name, Vorname und nötigenfalls weiteren Zusätzen (z.B. Beruf, Wohnort) eindeutig bestimmbar sein.
  • Eine Person darf nur einmal genannt werden.
  • Der Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden.

Im Kuvert mit den Wahlunterlagen finden die Stimmberechtigten Wahlanleitungen zu den beiden Wahlen. Auf www.wahlen.zh.ch ist zudem ein Video verfügbar, das die wichtigsten Wahlregeln erklärt. Dort veröffentlicht das Statistische Amt am Wahlsonntag auch Ergebnisse und Hochrechnungen. Informationen zur Stimmabgabe finden sich auf dem Stimmrechtsausweis, der dem Kuvert ebenfalls beiliegt. Ganz wichtig bei brieflicher Stimmabgabe: Stimmrechtsausweis unterschreiben und beilegen – sonst sind die Wahlzettel ungültig.

(Medienmitteilung des Statistischen Amtes)