Administrativverfahren Ärztefälle abgeschlossen - notwendige Lehren gezogen

Justizdirektorin Jacqueline Fehr verpflichtet die Staatsanwaltschaft, aufwändige Strafuntersuchungen im Bereich der Medizinal- und Ärztefälle präziser zu beobachten und die Untersuchungen detaillierter zu planen. Hintergrund der Massnahme ist eine Administrativuntersuchung im Kanton Zürich. Der am Donnerstag veröffentlichte Bericht kommt zum Schluss, dass es zwischen 2011 und 2016 strukturelle, organisatorische und personelle Defizite gab. Der Bericht attestiert der Staatsanwaltschaft aber auch, dass die festgestellten Mängel zu wesentlichen Teilen bereits vor Beginn der Untersuchung erkannt und behoben wurden.

Medienkonferenz «Administrativuntersuchung Medizinal- und Ärztefälle – Ergebnisse» mit Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

Pro Jahr kommt es im Kanton Zürich zu durchschnittlich rund 20 Strafanzeigen wegen möglicher Ärztefehler. Die Untersuchungen dieser sogenannten qualifizierten Medizinalfälle durch die Staatsanwaltschaft sind in der Regel sehr zeitintensiv; nicht selten sind für die Klärung mehrere spezialärztliche Gutachten nötig. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat auf diese Komplexität reagiert, indem sich ab 2011 ein Spezialist auf dem Gebiet des Medizinrechts als Staatsanwalt ausschliesslich um solche Medizinalfälle kümmerte. Diese Spezialisierung hat sich nicht bewährt. Die Zahl der Pendenzen blieb hoch. Die Staatsanwaltschaft übertrug die Fälle 2017 darum wieder dem Team der auf Gewaltverbrechen spezialisierten Staatsanwaltschaft I. Der zuvor mit den Medizinalfällen betraute Staatsanwalt hat die Staatsanwaltschaft aus anderen Gründen auf eigenen Wunsch im März 2018 verlassen.

Spezialisierung bei Medizinalfällen nicht zielführend

Im Jahr 2018 kam es im Zusammenhang mit den qualifizierten Medizinalfällen zu einer Aufsichtsbeschwerde, einer Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft und zu einer kantonsrätlichen Anfrage. Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, leitete darum eine Administrativuntersuchung in die Wege. Sie beauftragte den Rechtsanwalt Robert Frauchiger aus Wohlen (AG) damit, die Verfahrensführung der Zürcher Staatsanwaltschaft in diesen Medizinalfällen zu durchleuchten. Frauchiger amtete im Kanton Aargau als Staatsanwalt, anschliessend als Chef der Abteilung Strafrecht des Departements des Innern. Ab 1997 war er 18 Jahre lang mit einem Pensum von 50 % Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz. Ebenfalls seit 1997 arbeitet er als selbständiger Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht. Am Donnerstag haben Untersuchungsleiter Frauchiger und Justizdirektorin Jacqueline Fehr den Medien die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Spezialisierung und Ausgliederung der Medizinalfälle an einen einzelnen Staatsanwalt nicht zielführend war, einerseits aus strukturellen Gründen (mangelnde Abstützung in einem Team), andererseits aus organisatorischen Gründen (nicht ausreichende Stellendotation, mangelhafte Begleitung bei der Einarbeitung, keine echte Stellvertretung). Als wichtigste Massnahme erkennt der Gutachter, dass eine Abkehr von der Vollspezialisierung und die Wiedereingliederung des Bereichs Medizinalfälle in ein Team von Staatsanwälten per 1. April 2017 schon vor Beginn der Administrativuntersuchung vollzogen wurde.

Vertiefte Abklärungen fehlten

Abgesehen davon kritisiert das Gutachten auch den damals zuständigen Staatsanwalt, dessen damaligen vorgesetzten leitenden Staatsanwalt und den für die besonderen Staatsanwaltschaften zuständigen Oberstaatsanwalt. So habe der zuständige Staatsanwalt zwar verschiedentlich schriftlich auf eine zu hohe Arbeitslast hingewiesen. Er habe aber zu wenig deutlich zum Ausdruck gebracht, dass deswegen in mehreren Fällen lange Verfahrenslücken aufgetreten seien. Seitens des leitenden Staatsanwalts sei die Situation rückblickend wohl gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft mit zu viel Zurückhaltung dargestellt worden. Überdies habe er nicht auf Untersuchungsplanungen beharrt. Der zuständige Oberstaatsanwalt hätte gemäss Gutachter angesichts der über längeren Zeiträume bestehenden und aktenkundigen hohen Anzahl der Pendenzen und der Hinweise des leitenden Staatsanwalts bereits früher vertiefte Abklärungen der Situation vornehmen müssen. Es habe laut der Untersuchung zwar ein gewisses Bewusstsein für Schwierigkeiten auf dem Feld der Ärztefälle gegeben. Die Beteiligten seien aber immer davon ausgegangen, man werde die Sache in den Griff bekommen.

Diese personellen Defizite sind laut Gutachter Frauchiger nicht zuletzt auf das in den untersuchten Fällen nicht konsequent durchgesetzte Inspektionsverfahren in der betroffenen Staatsanwaltschaft zurückzuführen. Staatsanwälte verfassten halbjährlich so umfangreiche Berichte über ihre Arbeit, dass die Vorgesetzten darin die schwierigen Fälle nicht immer erkennen könnten. Für das Inspektionswesen schlägt Frauchiger darum Anpassungen vor. «Weniger wäre mehr», folgert Frauchiger, und empfiehlt, differenzierter zu bestimmen, in welchen Fällen Staatsanwälte genau Bericht erstatten sollen. Anders als bisher sollten gemäss Frauchiger die Berichterstattenden verpflichtet werden, bestehende Bearbeitungslücken ausdrücklich zu benennen und zu begründen. Im Fokus stehen sollen laut Frauchiger die komplexen Fälle mit aufwändiger Verfahrensführung.

Strafuntersuchungen werden unterdessen wieder ordnungsgemäss geführt

Justizdirektorin Jacqueline Fehr hat den Bericht analysiert. Sie stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Strafuntersuchungen im Bereich der Medizinalfälle nach Ansicht des Gutachters unterdessen wieder ordnungsgemäss geführt werden, nachdem die Staatsanwaltschaft Zürich die entsprechenden Korrekturen eingeleitet hat. Das ist laut Fehr die Voraussetzung dafür, dass Angehörige von Menschen, die allenfalls durch eine mangelhafte medizinische Behandlung zu Schaden gekommen sind, so rasch wie möglich erfahren, ob ein Behandlungsfehler vorlag oder nicht. Jacqueline Fehr entschuldigt sich vor den Medien für das Leid derjenigen Personen, die zu lange auf eine strafrechtliche Beurteilung der aufwühlenden Vorgänge hatten warten müssen.

Mit Blick in die Zukunft verpflichtet die Justizdirektorin die Zürcher Staatsanwaltschaft, das Inspektionswesen grundsätzlich zu überprüfen und zu verwesentlichen. Heute werde zu viel Papier produziert und zu wenig auf die effektiven Problemfälle fokussiert. Dazu hat die Oberstaatsanwaltschaft bereits einige Zeit vor der Administrativuntersuchung im Rahmen des Strategieprogrammes STR2020 verschiedene Projekte angestossen, welche bald umgesetzt werden. Bis Ende 2019 wird die Oberstaatsanwaltschaft aufzeigen, wie sie diese Verbesserungen erreichen wird.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)