Aktualisierung der Zürcher Spitalliste Akutsomatik: Der Regierungsrat führt Bewährtes weiter

Die Zürcher Spitalliste Akutsomatik wird auf den 1. Januar 2020 angepasst. Der Regierungsrat führt insbesondere mit der konsequenten Durchsetzung der Vorgaben zu den Mindestfallzahlen Bewährtes weiter und trägt damit der Qualität der Spitalbehandlungen Rechnung. Ein neuer Leistungsauftrag für eine Sonderisolierstation stellt die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer Krankheit des Typs Ebola sicher. Die Spitallisten Rehabilitation und Psychiatrie bleiben unverändert.

Die Zürcherinnen und Zürcher können sich auf eine bedarfsgerechte Spitalversorgung verlassen. Grundlage bildet die kantonale Spitalplanung mit den am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Das System ist seither im Sinne einer «rollenden Planung» weitergeführt und punktuell angepasst worden. Die Aktualisierungen zielten jeweils darauf ab, die Qualität der Spitalbehandlungen und damit die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu stärken. Diesem Grundsatz trägt der Regierungsrat auch mit den gezielten Anpassungen Rechnung, die er auf den 1. Januar 2020 an der geltenden Zürcher Spitalliste Akutsomatik vornimmt. Eine neue, umfassende Spitalplanung ist im Kanton Zürich auf das Jahr 2023 in Vorbereitung (vgl. Medienmitteilung vom 11. Juli 2019).

Konsequente Durchsetzung der Vorgaben von Mindestfallzahlen

Eine wichtige Qualitätsanforderung bilden die Vorgaben zu Mindestfallzahlen pro Spital und Jahr. Erfüllt ein Spital mit unbefristetem Leistungsauftrag die in einer Leistungsgruppe vorgegebene Mindestfallzahl im Schnitt zweier Jahre nicht, erhält es für das darauffolgende Jahr einen befristeten Leistungsauftrag. Verfehlt es die Mindestfallzahl erneut, wird der befristete Leistungsauftrag nicht mehr verlängert. Ausnahmefälle sind dabei nicht vorgesehen. Auf Ende 2019 laufen daher verschiedentliche Leistungsaufträge von mehreren Spitälern aus.

Neue Spitalplanungsleistungsgruppe aufgrund GDK-Beschluss

Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat Ende Mai 2019 ein Konzept genehmigt, welches zwei Spitälern in der Schweiz, dem Universitätsspital Zürich (USZ) und den Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG), einen Leistungsauftrag für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer Krankheit des Typs Ebola zuteilt. Der Leistungsauftrag ans USZ ist unbefristet und wird auf der Zürcher Spitalliste Akutsomatik und in dessen Anhängen abgebildet.

Neue Leistungsaufträge nur bei nachgewiesenem Bedarf

Neue Leistungsaufträge an bisherige Leistungserbringer werden ausserhalb einer umfassenden neuen Spitalplanung nur sehr zurückhaltend und grundsätzlich nur bei nachgewiesenem Bedarf bzw. bei Unterversorgung erteilt. Mangels nachgewiesenem Bedarf lehnt der Regierungsrat im Bereich Rehabilitation ein Gesuch und im Bereich Akutsomatik zwei Gesuche um Erteilung neuer Leistungsaufträge auf den 1. Januar 2020 ab.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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