Neue Spitalplanung 2023 statt 2022

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Spitalplanung 2022 auf das Jahr 2023 zu verschieben. Die Gesundheitsdirektion stellt damit sicher, dass eine langfristige Strategie für die Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich erarbeitet und die Spitalplanung mit den Arbeiten zum Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz abgestimmt wird.

Am 11. April 2018 beauftragte der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion, die Spitalliste 2012 für Akutsomatik (Spitalleistungen in der Medizin, Chirurgie und Gynäkologie), Rehabilitation und Psychiatrie ¬durch eine neue Spitalplanung auf das Jahr 2022 abzulösen. Die neuen Spitallisten sollen den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) genügen und eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare stationäre Versorgung der Zürcher Bevölkerung gewährleisten. Ziel ist es, die gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklungen, die das Gesundheitswesen beeinflussen und verändern, so gut wie möglich in das Vorhaben einfliessen zu lassen. Die Gesundheitsdirektion nahm am 1. Juni 2018 die Arbeiten an der neuen Spitalplanung auf.

Es ist wichtig, dass sich die neue Gesundheitsdirektorin bezüglich der langfristigen strategischen Zielsetzungen zur Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich einbringen kann. Dies lässt der bisherige Zeitplan nicht zu. Ausserdem existieren erst seit April 2019 Planungsgrundsätze. Diese müssen nun vertieft geprüft und es muss eine Strategie mit Planungskonzept erarbeitet werden. Die Strategie soll auch mit den aktuell laufenden Arbeiten zur Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) abgestimmt werden. Die Vernehmlassung zur Revision SPFG endete erst am 26. Juni 2019 und wird von der Gesundheitsdirektion bis Ende September 2019 ausgewertet.

Aus diesen Gründen ist es unumgänglich, die Umsetzung der neuen Spitalplanung auf das Jahr 2023 zu verschieben. Diese Festlegung auf das Jahr 2023 hat auch den Vorteil, dass die Auswirkungen der erst per 1. Januar 2018 (Liste ambulant vor stationär und Vorgaben bezüglich Qualitätscontrolling) bzw. 1. Januar 2019 (Mindestfallzahlen pro Operateur) eingefügten Steuerungsinstrumente besser abgeschätzt werden können.

Sollte sich während der weiteren Arbeiten zeigen, dass einzelne Bereiche wie z.B. die Rehabilitation oder die Psychiatrie bereits zu einem Zeitpunkt fertig ausgearbeitet sind, der eine Inkraftsetzung der neuen Spitallisten per 1. Januar 2022 zulässt, wird die Gesundheitsdirektion diese dem Regierungsrat separat zum Entscheid vorlegen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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