Regierungsrat nimmt Stellung zum SIL-Objektblatt Dübendorf

Auf Einladung des Bundes hat der Regierungsrat zum Entwurf des Objektblatts Dübendorf des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Stellung genommen. Er stützt sich dabei auf seine im Jahr 2017 formulierten Eckwerte sowie auf die Stellungnahme der Volkswirtschaftsdirektion zum SIL-Schlussbericht vom Juli 2018. Der nun vorliegende Entwurf des Bundes entspricht diesen Erwartungen mehrheitlich. Für den Regierungsrat darf der Flugbetrieb in Dübendorf jedoch denjenigen in Kloten nicht beeinträchtigen, und er erwartet vom Bund, dass die wesentlichen Partner und deren Interessen auch bei der Weiterbearbeitung miteinbezogen werden.

Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme nochmals mit aller Deutlichkeit seine Erwartung fest, wonach der Flugbetrieb am Flughafen Zürich Kloten auch langfristig absolute Priorität gegenüber dem zivilaviatischen Betrieb in Dübendorf haben muss. Die im SIL-Objektblatt formulierten Rahmenbedingen dürfen den Flugbetrieb in Kloten nicht beeinträchtigen. Der entsprechende Nachweis ist mit den vorliegenden Unterlagen zum Entwurf des SIL-Objektblatts noch nicht ausreichend erbracht. Der Regierungsrat erwartet vom Bund, diesen Nachweis noch vor der Festsetzung des Objektblatts zu erbringen.

Betriebszeiten und Lärmbelastung

Die Volkswirtschaftsdirektion hatte sich in ihrer Stellungnahme zum SIL-Schlussbericht gegen die von der Flughafenbetreiberin geforderte Ausdehnung der Betriebszeiten ausgesprochen. Im Entwurf zum SIL-Objektblatt sind die Betriebszeiten nun explizit und gemäss den Vorgaben in der Ausschreibung festgeschrieben, was der Regierungsrat begrüsst. Um im dicht besiedelten Glattal Beständigkeit für die Siedlungsentwicklung zu schaffen, ist für den Regierungsrat ausserdem von grosser Bedeutung, dass das im SIL-Objektblatt festzulegende Lärmkorsett langfristig Bestand hat. Er fordert deshalb vom Bund, bereits im SIL-Objektblatt festzulegen, welche Massnahmen im Falle einer Überschreitung des Gebiets mit Lärmauswirkungen getroffen werden müssten.

Innovationspark soll Synergien mit Aviatik nutzen können

Der Innovationspark als Schlüsselprojekt des Kantons soll Synergien mit der Aviatik nutzen können, die Entwicklung des Parks darf aber durch die Aviatik nicht beeinträchtigt werden. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat deshalb mit der Ausdehnung des Flugplatzperimeters im Bereich des westlichen Pistenendes. Diese widerspricht vorausgegangenen Bundesbeschlüssen und folglich auch dem darauf abgestimmten kantonalen Richtplan und dem kantonalen Gestaltungsplan Innovationspark. Der Regierungsrat beantragt, auf die vorgesehene Ausdehnung zu verzichten.

Abschliessend hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme fest, dass die Transformation des ehemaligen Militärflugplatzes für den Bund, den Kanton und die Anrainergemeinden von grosser Bedeutung ist. Das Areal hat volkswirtschaftliches Potenzial, sowohl bezüglich Innovationspark wie auch bezüglich Zivilaviatik. Es liegt aber auch in einem dicht besiedelten Wachstumsgebiet sowie in unmittelbarerer Nähe des wichtigsten Landesflughafens. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umnutzung des Areals ist deshalb ein umsichtig geführter Prozess, der alle wesentlichen Partner und Interessen auch in den weiteren Arbeiten einbezieht.  

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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