Mehr Sicherheit für die Velofahrenden zwischen Knonau und Mettmenstetten

Mit einem separaten Veloweg entlang der Zürichstrasse will der Kanton die Sicherheit für Velofahrende zwischen Knonau und Mettmenstetten erhöhen. Hierfür bewilligte der Kantonsrat im August 2017 eine Ausgabe von 3,22 Mio. Franken. Nun hat der Regierungsrat das Projekt festgesetzt.

Heute benutzen die Velofahrenden zwischen Knonau und Mettmenstetten die Zürichstrasse oder die etwas abseits zur Zürichstrasse gelegene Maschwanden- und Vorderuttenbergstrasse als Arbeits- oder Schulweg. Doch beide Verbindungswege weisen bezüglich der Verkehrssicherheit Mängel auf. Der Regierungsrat will nun gemäss dem kantonalen Radwegkonzept und dem regionalen Richtplan diese Lücke im Radwegnetz schliessen.

Im Einvernehmen mit den Gemeinden Mettmenstetten und Knonau hat der Kanton ein Projekt für einen separaten Veloweg entlang der Zürichstrasse ausgearbeitet. Dieses sieht den Bau eines durch einen begrünten Streifen von der Fahrbahn abgetrennten Rad-/Gehwegs vor, der 2,5 m breit ist und eine Länge von 1,75 km aufweist. Aufgrund der gegebenen Topografie müssen die neu entstehenden Böschungen gegenüber dem Kulturland teilweise grossflächig ausgeebnet werden, damit die uneingeschränkte Bewirtschaftung durch die Landwirtschaft sichergestellt ist. Auch die bestehenden Durchlässe des Hasel- und des Unterdorfbachs müssen aufgrund der Rad-/Gehweg-überführung angepasst werden. Damit der Anschluss des neuen Rad-/Gehwegs an das innerörtliche Verkehrsnetz von Mettmenstetten gewährleistet ist, ist die Erstellung eines norm- und behindertengerechten Fussgängerübergangs mit entsprechender Beleuchtung und eine Querungsstelle für die Velofahrenden notwendig. Weiter wird die Strassenentwässerung der neuen Situation angepasst.

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 des Strassengesetzes erfolgte vom 5. Februar bis 5. März 2016. Innerhalb der Auflagefrist sind vier Projekteinsprachen eingegangen. Drei Einsprachen wurden in der Zwischenzeit zurückgezogen. Die vierte Einsprache hat der Regierungsrat teilweise gutgeheissen, sofern er auf sie eingetreten ist.

Wenn gegen den Regierungsratsbeschluss innert der 30-tägigen Rekursfrist keine Beschwerde eingeht, plant das kantonale Tiefbauamt, im Frühling 2020 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Bauzeit beträgt rund ein Jahr.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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