Regierungsrat empfiehlt Zustimmung zum Waffengesetz

Der Regierungsrat empfiehlt, dem am 19. Mai 2019 zur Abstimmung kommenden Waffengesetz des Bundes zuzustimmen. Er hat sich beim Bund vorgängig mehrfach dafür eingesetzt, dass bei der Umsetzung des EU-Waffenrechts in der schweizerischen Gesetzgebung der vorhandene Spielraum zugunsten des Schiesssports und der Schiessverbände und –vereine genutzt wird. Die Abstimmungsvorlage erfüllt diese Forderung.

Die Abkommen von Schengen und Dublin, welche eine Ablehnung der Vorlage akut gefährden würde, betreffen hauptsächlich die Zusammenarbeit in der Polizeiarbeit und im Asylbereich.

Im Polizeibereich wäre der Zugriff auf die entsprechenden Fahndungssysteme nicht mehr möglich. So könnte nicht mehr festgestellt werden, ob bestimmte Personen im EU-Raum polizeilich gesucht werden, was namentlich im Bereich der Gefahrenabwehr von grossem Nachteil wäre. Für den Kanton Zürich mit seinen diesbezüglich sensiblen Infrastrukturen, vor allem dem internationalen Flughafen Zürich und dem Hauptbahnhof Zürich, sind diese Abkommen unverzichtbar. Der Betrieb des internationalen Flughafens Zürich würde massiv erschwert.

Schliesslich stellt die durch die Abkommen von Schengen und Dublin verbesserte Sicherheit einen wichtigen wirtschaftlichen Standortvorteil der Schweiz dar. Ins Gewicht fällt weiter, dass die Grenze zwischen der Schweiz und ihren Nachbarn ohne das Schengen-Abkommen wieder eine Schengen-Aussengrenze wäre. Die damit verbundene Einschränkung der Reisefreiheit würde den Kanton Zürich, den Wirtschaftsmotor der Schweiz, besonders hart treffen.

Ein Wegfall der Abkommen hätte zudem nachteilige Auswirkungen auf den Asylbereich. Das Dublin-Abkommen stellt sicher, dass ein Asylgesuch nur von einem Staat im Dublin-Raum geprüft wird. Ohne dieses Abkommen könnten die in anderen europäischen Ländern abgewiesenen Asylsuchenden in der Schweiz ein zweites Asylgesuch einreichen, ohne dass sie wie heute in den Erstasylstaat rücküberstellt werden könnten. Folge wäre eine massive Mehrbelastung des Schweizer Asylsystems und damit auch des Kantons Zürich. Darauf hinzuweisen ist, dass heute rund 70 Prozent der gesamtschweizerischen Rückführungen in der organisatorischen Zuständigkeit der Kantonspolizei über den Flughafen Zürich erfolgen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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