Kies und Aushub sollen auf die Bahn

Die Nutzung der Kiesabbaugebiete im Norden des Kantons Zürich soll sich wirtschaftlich und in breitem Umfang weiterentwickeln können. Voraussetzung dafür ist die Entlastung der Strasse vom damit verbundenen Schwerverkehr. Darum müssen gemäss kantonalem Richtplan mindestens 35 Prozent des abgebauten Kieses und des abzulagernden Aushubs mit der Bahn transportiert werden. Die Regierung hat im Auftrag des Kantonsrats eine gesetzliche Grundlage entwickelt, damit bei Grossbaustellen Aushub- und Kiestransporte grundsätzlich mit der Bahn erfolgen.

Die grossen Baustellen im Kanton Zürich liegen weitgehend im südlichen Kantonsteil und in den Städten Zürich und Winterthur, die grossen Kiesabbaugebiete und Deponien für Aushub hingegen im Norden des Kantons. Dies verursacht überregionalen Schwerverkehr und belastet insbesondere die Dörfer im nördlichen Kantonsteil stark mit Durchgangsverkehr. Aus diesem Grund verlangt der kantonale Richtplan einen Bahnanteil von 35 Prozent für Kies und Aushub.

Bauherr als Besteller für Bahntransporte vorgesehen

Die Abklärungen mit der Kiesbranche haben ergeben, dass der vom Kantonsrat vorgegebene Bahnanteil von 35 Prozent für Kies und Aushub nicht erreicht werden kann, solange die Verpflichtung einseitig den Inhabern der Ablagerungs- und Abbaustandorte übertragen wird. In enger Zusammenarbeit mit der Kiesbranche hat die Baudirektion darum eine Gesetzesvorlage erarbeitet die vorsieht, dass die Bauherren als Besteller von Bahntransporten auftreten sollen. Bauvorhaben mit mehr als 25'000 Kubikmetern Aushub wären demnach zum Bahntransport von Aushub und Gesteinskörnung verpflichtet. Unter Gesteinskörnung werden mineralische Rohstoffe verstanden – insbesondere Kies und Sand, aber auch mineralische Rückbaustoffe. Gebiete mit nahen Anfahrtswegen zu den Abbau- und Ablagerungsgebieten sollen von der Pflicht zum Bahntransport ausgenommen werden. Mit der vorgeschlagenen Massnahme kann das vom Kantonsrat vorgegebene Ziel erreicht und der Lastwagenverkehr entsprechend reduziert werden. Dies dürfte zu Mehrkosten für die Bauherren von Grossprojekten von jährlich 15 bis 25 Millionen Franken führen, was die Gesamtkosten der betroffenen Projekte jedoch um weniger als zwei Prozent erhöht.  

Deutliche Unterstützung durch Gemeinden mit Schwerverkehr

Im Rahmen einer breiten Vernehmlassung wurde die Vorlage von allen politischen Parteien des Kantons Zürich sowie von denjenigen Gemeinden und Planungsverbänden unterstützt, die einen Nutzen aus den vorgesehenen Anordnungen erwarten. Gemeinden und Planungsverbände im südlichen Kantonsteil erachten die Mehrkosten für die betroffenen Bauherren als zu hoch und lehnen die Vorlage mehrheitlich ab. Die zustimmenden Voten betonen den gut durchdachten Regulierungsansatz sowie den Vorteil, dass nun, in Abkehr zur bisherigen Situation, eine wettbewerbsneutrale Situation geschaffen werde. Durch die Verpflichtung der Bauherren zum Bahntransport gilt die Regelung nämlich auch, wenn Kies aus anderen Kantonen oder dem umliegenden Ausland bezogen oder Aushub dort abgelagert wird. Damit fällt ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil der hiesigen Kiesproduzenten mit Bahnanschluss weg.

Kiesabbaugebiete mit hohem wirtschaftlichem Potential

Die schweizweit grössten Mengen an erstklassigem Kies liegen im Rafzerfeld und in weiteren Kiesabbaugebieten im Norden des Kantons Zürich. Die Schwerverkehrsentlastung der Strasse zugunsten des Bahntransports stellt aus Sicht des Regierungsrats eine wesentliche Voraussetzung dar, um die Nutzung der Kiesabbaugebiete im Norden des Kantons Zürich wirtschaftlich und in breitem Umfang weiterentwickeln zu können. Die Gemeinden des Rafzerfelds sprachen sich im Rahmen der Vernehmlassung denn auch nachdrücklich für die Vorlage und ihre verlässliche Umsetzung aus. Darum beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine entsprechende Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und des Strassengesetzes.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)