Jugendkriminalität insgesamt auf Vorjahresniveau, leichte Zunahme bei den Gewaltdelikten

Während die Jugendkriminalität im Kanton Zürich stabil ist, nimmt die registrierte Jugendgewalt zum dritten Mal in Folge zu. Die Zahl der ausgesprochenen Schutzmassnahmen bleibt auf unverändert tiefem Niveau, was sich auch beim finanziellen Aufwand widerspiegelt.

Die Jugendkriminalität im Kanton Zürich bleibt zum wiederholten Mal praktisch unverändert. Im Jahr 2018 eröffneten die Jugendanwaltschaften des Kantons gegen 4787 Jugendliche ein Strafverfahren. Im Vergleich zum Vorjahr (2017: 4749) nahm die Zahl der Beschuldigten damit um 38 Personen oder 0,8 Prozent zu. Ein Anstieg ist hingegen bei der registrierten Jugendgewalt zu verzeichnen. So wurden im vergangenen Jahr 632 Jugendliche (580) eines Gewaltdelikts beschuldigt, 591 von ihnen lebten im Kanton Zürich. Trotz der erneuten Zunahme von 9 Prozent liegt die Anzahl der Beschuldigten mit -45 Prozent noch immer massiv unter dem Niveau von 2009, als 1151 Minderjährige wegen eines Gewaltdelikts verzeigt worden waren.

Grafik: Anzahl der verzeigten Jugendlichen 2008-2018.
Grafik. Quelle: Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, Jahresstatistik 2018.

Mehr Vermögensdelikte, weniger Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz

Im vergangenen Jahr erliessen die Jugendanwaltschaften 3944 (2017: 3815) Strafbefehle, in 36 (19) Fällen wurde Anklage bei den Jugendgerichten erhoben. Insgesamt wurden 3980 (3834) Strafen ausgesprochen, davon 2047 (2134) Verweise, 808 (847) persönliche Leistungen, 818 (624) Bussen und 87 (75) Freiheitsentzüge. In sieben (13) Fällen wurde von einer Bestrafung abgesehen, bei 36 (17) verurteilten Jugendlichen ordneten die Jugendanwaltschaften und Gerichte 61 (26) Erwachsenenstrafen an. Wurden Jugendliche verurteilt, handelte es sich in jedem vierten Fall um ein Vermögensdelikt; ihr Anteil stieg von 21,7 auf 25,7 Prozent. Zurück gingen die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, ihr Anteil betrug noch 17,9 Prozent (23,3 Prozent). Die Zahl der Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz blieb mit 9,8 Prozent unverändert. Eine Zunahme ist hingegen bei den Delikten gegen Leib und Leben wie Körperverletzung und Tätlichkeiten zu verzeichnen. So stieg der prozentuale Anteil von 2,6 auf 3,0 Prozent. Mit 7,1 Prozent (6,5 Prozent) nahmen auch die Delikte gegen die Freiheit, wozu Drohung, Nötigung und Hausfriedensbruch gehören, leicht zu. Der Anteil der Delikte gegen die sexuelle Integrität stieg ebenfalls leicht von 1,0 auf 1,5 Prozent an. Während bei den Verurteilungen der Anteil der Mädchen leicht zunahm und neu 26,6 Prozent (24,8 Prozent) beträgt, ging der Ausländeranteil von 33,5 auf 32,7 Prozent zurück.

Grafik: Anzahl der wegen einer Gewaltstraftat verzeigten Jugendlichen 2008-2018.
Grafik. Quelle: Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, Jahresstatistik 2018.

Männlich, Einzeltäter, nicht vorbestraft

Zum dritten Mal in Folge stieg im Kanton Zürich die Anzahl der wegen eines Gewaltdelikts verzeigten Jugendlichen. Diese sind durchschnittlich 15,7 Jahre alt, zu 87,3 Prozent männlich und mehrheitlich nicht vorbestraft (55,8 Prozent). Bei jedem zweiten registrierten Vorfall handelte es sich um einen Einzeltäter, bei rund 40 Prozent der Vorfälle waren mindestens drei Beschuldigte involviert. Jugendgewalt spielte sich in zwei von fünf Fällen im öffentlichen Raum – auf der Strasse, in Parks etc. – ab, in jedem sechsten Fall an einer Schule und in rund zehn Prozent der Fälle Zuhause. Zwei von fünf Vorfällen ereigneten sich am Tag, drei von zehn am Abend, jeder vierte Vorfall in der Nacht, wobei bei nächtlichen Vorfällen die Beteiligten meist älter waren. In über 40 Prozent der Fälle richtete sich die Gewalt gegen andere Jugendliche. Bei knapp jedem fünften Vorfall liess sich jedoch keine Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person nachweisen.  

Stabile Schutzmassnahmen

Bis 2016 nahm die schwere Jugendgewalt kontinuierlich ab. Dieser massive Rückgang wirkt sich bis heute auf die Anzahl an angeordneten Schutzmassnahmen aus. Am Stichtag 31. Dezember 2018 waren insgesamt 41 (44) Jugendliche stationär untergebracht, 154 (158) Minderjährige befanden sich in einer ambulanten Behandlung. Neu angeordnet wurden im vergangenen Jahr 6 (7) stationäre und 56 (55) ambulante Schutzmassnahmen. Der finanzielle Aufwand betrug – wie bereits 2016 – 17,4 Millionen (17,0). Damit lagen die Ausgaben für Schutzmassnahmen um 42 Prozent tiefer als in den Jahren 2009 und 2010, als sie sich auf 30,0 Millionen beliefen.

Grafik: Aufwand für Schutzmassnahmen in Millionen Franken 2008-2018
Grafik. Quelle: Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, Jahresstatistik 2018.

Weiterführende Hinweise

Der Geschäftsbericht 2018 des Regierungsrates ist im Internet unter gb.zh.ch abrufbar.

(Medienmitteilung der Oberjugendanwaltschaft)