Für Steuerreform und AHV-Finanzierung

Der Kanton Zürich ist als landesweit bedeutendster Wirtschaftsstandort von der geplanten Reform der Unternehmenssteuern besonders betroffen. Deshalb hält der Regierungsrat fest, wie wichtig eine Annahme der eidgenössischen Vorlage am 19. Mai für den Kanton Zürich ist. Die Vorlage schafft die Basis für das vom Kantonsrat bereits beschlossene Umsetzungspaket, mit dem der Kanton den Gemeinden stark entgegenkommt.

Mit der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) hebt der Bund die international nicht mehr haltbare bevorzugte Besteuerung für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften auf. Künftig werden diese Statusgesellschaften mehr Steuern bezahlen müssen, das heisst, gleich viel wie alle anderen Unternehmen. Dieser Schritt ist gemäss Regierungsrat unvermeidbar; andernfalls sähen sich schweizerische Unternehmen bei ihrer Exporttätigkeit mit Benachteiligungen konfrontiert. Damit der Aufschlag aber nicht zu stark ausfällt und eine Abwanderung vieler Arbeitsplätze und Steuererträge ins Ausland vermieden wird, sind in der STAF steuerliche Ersatzinstrumente vorgesehen, von denen alle in der Schweiz ansässigen Unternehmen profitieren können. Im Sinne eines sozialen Ausgleichs soll die AHV zudem in den Genuss einer Zusatzfinanzierung kommen.

Die Abschaffung der bevorzugten Besteuerung wird in den Kantonen landesweit zu einer Senkung der Unternehmenssteuern führen. Weil Zürich im Vergleich mit anderen Kantonen eher wenige Statusgesellschaften hat und weil die Unternehmenssteuern von Kanton und Gemeinden gleichzeitig einen erheblichen Anteil am Steueraufkommen ausmachen, befindet sich der Kanton Zürich in einer besonders herausfordernden Situation. Der Regierungsrat ist überzeugt, diese mit einer moderaten Gewinnsteuersenkung und den für Zürich wichtigen Ersatzinstrumenten der STAF– zum Beispiel steuerliche Abzüge für Forschung und Entwicklung oder für die Eigenfinanzierung – so meistern zu können, dass der Standort attraktiv bleiben wird. Eine Ablehnung der STAF hingegen würde Zürich der Ersatzinstrumente berauben und nicht zu geringeren, sondern mittel- und längerfristig zu höheren Steuerausfällen führen. Damit würde auch die Zürcher Position im interkantonalen Steuer- und Standortwettbewerb erheblich verschlechtert.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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