Staat und Religionsgemeinschaften: Weiterentwicklung einer Partnerschaft auf Augenhöhe

Religionsministerin Jacqueline Fehr hat sich mit den Spitzen der anerkannten Religionsgemeinschaften getroffen. Das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ist stabil und von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Die demografische Entwicklung betrifft aber auch die anerkannten Religionsgemeinschaften – diese Entwicklung soll bei der weiteren Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern berücksichtigt werden.

Im Dezember 2017 hat der Regierungsrat eine Orientierung mit sieben Leitsätzen zum Verhältnis zwischen Staat und Religion präsentiert. Er bekräftigt darin die grosse Bedeutung und die wichtige Rolle der Religion auch und gerade innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft. Die Religionsgemeinschaften sind zusammen mit dem Staat Garanten für ein friedfertiges und tolerantes Neben- und Miteinander in unserer Gesellschaft. Staat und Religionsgemeinschaften sind komplementäre Institutionen, die sich gegenseitig benötigen und gleichzeitig begrenzen. Der Staat einerseits schafft Religionsfrieden: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert, dass Glaubenshaltungen auch öffentlich bezeugt werden dürfen. Die Religionsgemeinschaften wiederum geben inhaltliche Orientierung für die Gestaltung der vom Staat gesicherten individuellen Freiräume.

Stabiles und gutes Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften

Regierungsrätin Jacqueline Fehr bekräftigt: «Der Staat und die anerkannten Religionsgemeinschaften – die Evangelisch-reformierte Landeskirche, die Römisch-katholische Körperschaft, die Christkatholische Kirchgemeinde, die Israelitische Cultusgemeinde und die Jüdische Liberale Gemeinde – wirken im Kanton Zürich zum Nutzen der Gesellschaft zusammen». Das aktuelle Verhältnis zwischen Staat und anerkannten Religionsgemeinschaften sei stabil und geprägt von gegenseitigem Vertrauen und Respekt: ein Miteinander von Partnern auf Augenhöhe.  

Religionsgemeinschaften in der Minderheit

Die religiöse Pluralisierung im Kanton Zürich geht jedoch weiter. Während die Mitgliederzahlen der beiden grossen Kirchen sinken, wachsen andere Religionsgemeinschaften. Zudem steigt die Zahl der Konfessionslosen seit den 70er-Jahren stark. Bereits heute ist jede Religionsgemeinschaft für sich eine Minderheit. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Bedeutung, die der Staat Religionsgemeinschaften sowohl in Bezug auf das Verhältnis zum Staat als auch in Bezug auf das Verhältnis zur Gesellschaft zumisst.

Die Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sie unterstützen sich vielmehr gegenseitig. So erhalten sie die Bedeutung der Religion für die Gesellschaft und den Staat und entwickeln sie gleichzeitig weiter.  

Schwerpunkte für Weiterentwicklung der Zusammenarbeit

Die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, Jacqueline Fehr, und die Präsidien der anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich machen sich daher gemeinsam Überlegungen, wie auf die religionsdemoskopischen Veränderungen reagiert werden soll. Anlässlich eines Treffens am 19. März 2019 beschlossen sie, gemeinsame Schwerpunkte für die kommende Legislatur 2020 bis 2023 festzulegen.

Das Treffen ist das erste in einer Reihe von formalen Austauschtreffen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Diese finden neu sowohl auf Ebene Religionspräsidien als auch auf Verwaltungsebene regelmässig statt.  

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)