Neue Informationsbroschüre zu Diskriminierung im Erwerbsleben
Medienmitteilung 27.03.2019
Die Webseite www.gleichstellung.ch gibt einen überkantonalen Ratgeber heraus - auch um auf das mangelnde Bewusstsein des Gleichstellungsgesetzes aufmerksam zu machen.
Das Gleichstellungsgesetz ist seit 1. Juli 1996 in Kraft und untersagt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in jedem Bereich des Erwerbslebens. Die Webseite www.gleichstellungsgesetz.ch dokumentiert seit 1998 alle Entscheide zu Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts aus der deutschsprachigen Schweiz. Die am häufigsten betroffenen Bereiche sind Lohngleichheit, sexuelle und sexistische Belästigung wie diskriminierende Kündigung. Zudem häufen sich Fälle von Diskriminierungen aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft.
Das Gleichstellungsgesetz ist vielen Arbeitnehmenden wie Arbeitgebenden noch immer wenig bekannt. An Gerichten findet es oft keine oder falsche Anwendung. Die neue überkantonale Informationsbroschüre richtet sich an Personen, die von Gleichstellungskonflikten im Erwerbsleben betroffen sind sowie an Beratungspersonen und Interessierte. Die Broschüre beinhaltet die für alle Kantone gleichermassen gültigen Informationen zum Gleichstellungsgesetz.
Der Ratgeber erläutert alle Anwendungsbereiche des Gesetzes anhand von Beispielen und gibt Tipps zum konkreten Vorgehen, falls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vermuten. Kantonsspezifische Informationen zu kantonalen Besonderheiten finden sich auf der Website www.gleichstellungsgesetz.ch.