Lebensmittelkontrollen: Künftig einheitlich

Der Vollzug der Lebensmittelkontrolle im Kanton Zürich wird vereinfacht und vereinheitlicht. Ab dem 1. Januar 2020 übernimmt das Kantonale Labor auch die bisherigen Aufgaben der Lebensmittelinspektorate der Städte Zürich und Winterthur. Die beiden Stadträte tragen die neue Organisationsform, die der Regierungsrat nun verabschiedet hat, mit. Mit der Neuregelung werden die Zürcher Gemeinden von ihren bisherigen Aufgaben und Kosten im Vollzug der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung vollständig entlastet.

Zürich kennt als einziger Kanton der Schweiz sowohl kantonale als auch kommunale Zuständigkeiten im Bereich der Lebensmittelkontrolle. Die Gemeinden sind überwiegend für die Lebensmittelkontrolle in gewerblichen Betrieben wie Restaurants, Metzgereien, Bäckereien oder Detailhandel zuständig. Dabei haben sie diese Aufgabe entweder dem Kantonalen Labor Zürich, dem Lebensmittelinspektorat der Stadt Winterthur oder dem Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich übertragen und tragen nur noch die finanziellen Lasten. Die drei Inspektorate vollziehen somit die Lebensmittelkontrolle im Auftrag der Gemeinden auf deren Gemeindegebiet. Das Kantonale Labor nimmt daneben eigenständige, zusätzliche Vollzugsaufgaben wie die Kontrolle von Trinkwasserversorgungen, Industrie- und Exportbetrieben sowie die Untersuchung von Lebensmittelproben wahr.

Handlungsbedarf ausgewiesen

Trotz dieser Konzentration auf drei Inspektorate waren die bisherigen Zuständigkeiten verbunden mit grösseren Koordinationsaufwänden. Seit 1. Mai 2017 kommt erschwerend das totalrevidierte eidgenössische Lebensmittelrecht hinzu, das grosse neue Herausforderungen an sämtliche Beteiligten stellt. Diese neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, gepaart mit der zunehmenden Digitalisierung und Internationalisierung, machten es unumgänglich, die bisherige geteilte Zuständigkeit zwischen Kanton und Gemeinden zu überdenken und neue Lösungsansätze zu prüfen.

Die nun beschlossene ausschliessliche Zuständigkeit des Kantonalen Labors vereinheitlicht den Vollzug der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung. Durch die zentrale Koordination werden die Ressourcen noch wirksamer und effizienter eingesetzt werden können. Auch für die Lebensmittelbetriebe hat die neue Zuständigkeitsregelung positive Auswirkungen, indem sie nur noch einen Ansprechpartner für sämtliche Belange der Lebensmittelkontrolle haben.

Die Gemeinden werden mit der Neuregelung in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht vollständig entlastet. Das heisst, die Aufgaben und die Kosten für die Lebensmittelkontrolle fallen für sie weg. Um insbesondere ihre kommunalen Aufgaben der Wirtschafts- und Baupolizei weiterhin erfüllen zu können, ist ein entsprechender Informationsaustausch zwischen dem Kantonalen Labor und den Gemeinden vorgesehen.  

Bei Stellenbesetzung auf bisherige städtische Kontrolleure zurückgreifen

Im Kanton Zürich unterstehen rund 15'400 Betriebe den amtlichen Lebensmittelkontrollen. Im Durchschnitt werden diese alle anderthalb Jahre kontrolliert. Zur Besetzung der zusätzlich nötigen Stellen im Kantonalen Labor wird dieses auf die bisherigen Kontrolleurinnen und Kontrolleure aus Zürich und Winterthur, die ja bereits über die entsprechende fachliche Qualifikation verfügen, zurückgreifen.

Die Stadträte von Zürich und Winterthur haben sich zugunsten der nun vom Regierungsrat beschlossenen Neuregelung der Lebensmittelkontrolle ausgesprochen. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensmittelinspektorats der Stadt Winterthur und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes der Stadt Zürich sind heute Vormittag bereits persönlich durch die zuständigen Mitglieder des Stadtrates über die bevorstehende Veränderung informiert worden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)