Noch einmal mehr Selbstanzeigen

Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im letzten Jahr 7250 Selbstanzeigen eingegangen; damit wurde der Rekordwert des Vorjahres (6200) nochmals deutlich übertroffen. Zurückzuführen ist dies auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, der Anfang 2017 zwischen zahlreichen Ländern in Kraft getreten ist. Seit die straflosen Selbstanzeigen möglich sind (2010), waren beim Kantonalen Steueramt zuvor jeweils 850 bis 2100 solche Meldungen pro Jahr eingegangen.

Wie viele Steuererträge die neu eingegangenen 7250 Fälle generieren, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen, wenn das Steueramt diese Fälle behandelt hat. Nachdeklariert wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie in grosser Zahl auch ausländische Liegenschaften. In vielen Fällen geht es dabei um vergleichsweise kleine Beträge, deren Nichtdeklaration zum Teil auch auf Nichtwissen oder Nachlässigkeit zurückzuführen ist. Angesichts der Flut von Selbstanzeigen liegt es auf der Hand, dass auch die Zahl der noch zu bearbeitenden Fälle gestiegen ist, von 3750 auf 6050. Das Steueramt rechnet damit, dass die Zahl der Selbstanzeigen nach der grossen AIA-Welle von 2017 und 2018 in diesem Jahr wieder abnehmen wird.

98 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden

Die hohe Zahl von Bagatellfällen spiegelt sich in der Zahl der rund 5000 Selbstanzeigen, welche das Steueramt im vergangenen Jahr erledigt hat. Das ist mehr als im Vorjahr (3800) und deutlich mehr als in den früheren Jahren (700 bis 1900). In 23 Fällen handelte es sich bereits um die zweite Selbstanzeige derselben steuerpflichtigen Person, womit keine Straflosigkeit mehr möglich war, sondern zusätzlich eine Busse ausgefällt werden musste.

Die 2018 erledigten 5000 Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden gesamthaft rund 98 Millionen Franken (Vorjahr: 83 Millionen Franken) und dem Bund rund 24 Millionen Franken (21 Millionen Franken) an Nachsteuern ein. Diese Erträge basieren auf nachdeklarierten Einkommen von 260 Millionen Franken (229) und auf nachhaltig aufgedeckten Vermögen von 1483 Millionen Franken (1327), die auch künftig in den Steuererklärungen auftauchen werden, sofern sie weiterbestehen.

Sehr viele kleine Fälle – sinkender Durchschnittsertrag

Die grosse Zahl von Bagatellfällen hat dazu geführt, dass der Durchschnittsertrag für den Kanton und die Gemeinden 2018 nochmals gesunken ist – von 22›000 auf 19›500 Franken, was verglichen mit den Anfangsjahren der straflosen Selbstanzeigen weniger als einem Drittel entspricht (2010 und 2013: 60›000 Franken).

Dass der Durchschnittsertrag nicht noch weiter abgenommen hat, ist darauf zurückzuführen, dass es auch bei den 2018 erledigten Selbstanzeigen einige Dutzend Fälle gegeben hat, bei denen Steuerpflichtige sehr hohe Nachsteuern bezahlen mussten, davon in mehr als einem Dutzend Fällen über eine Million Franken. Insgesamt machen die 2018 erhobenen Nachsteuern beim Kanton rund 0,7 Prozent der gesamten Staatssteuererträge aus.

347›000 AIA-Meldungen betreffen den Kanton Zürich

Im Dezember 2018 hat das Steueramt erstmals vom Bund die aus dem Ausland gemeldeten AIA-Daten erhalten, die den Kanton Zürich betreffen: Es handelt sich um 347›000 Meldungen. Das Steueramt wird vorerst die wichtigsten Meldungen prüfen und aus dieser Analyse Erkenntnisse für das weitere Vorgehen gewinnen. Inhaltliche Aussagen über die Daten können noch keine gemacht werden. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass sich daraus wieder mehr Nachsteuer- und Bussenverfahren ergeben.

Im Kanton Zürich werden Selbstanzeigen in Zusammenhang mit dem AIA straflos behandelt, wenn sie eingehen, bevor das für die Veranlagung zuständige Steueramt bei der Prüfung feststellt, dass nicht alles ordentlich deklariert worden ist.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

Für diese Meldung zuständig: