Zürcher Integrationspolitik: Erfolgreich weiterarbeiten
Medienmitteilung 13.12.2018
Jahr für Jahr gelingt es im Kanton Zürich, rund 30'000 neu zugezogene Menschen erfolgreich in die Gesellschaft zu integrieren. Mit der Umsetzung der von Bund und Kantonen beschlossenen Integrationsagenda und einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Gemeinden sorgt der Kanton Zürich dafür, dass dies auch in Zukunft möglich ist.

«Integration findet vor Ort statt, in Institutionen und Angeboten, die allen Personen offenstehen: zum Beispiel der Schule, der Berufsbildung, im Arbeitsmarkt und im Gesundheitswesen», erklärt Regierungsrätin Jacqueline Fehr. Träger dieser sogenannten Regelstrukturen sind in der kantonalen Verwaltung das Volkschulamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie das Kantonale Sozialamt. Auch die Gemeinden übernehmen als Regelstruktur eine wichtige Rolle bei der Integrationsförderung, beispielsweise im Schulwesen, in der Sozialhilfe und der Asylfürsorge sowie bei der sozialen Integration. Dazu kommen beispielsweise Fussballclubs, zahlreiche weitere Vereine, Angebote von Kirchen und weiteren religiös tätigen Organisationen und Hilfswerken – kurz: die ganze Zivilgesellschaft, die wesentlich zur gelingenden Integration in der Schweiz beiträgt.
Ergänzt werden die Regelstrukturen durch die sogenannte spezifische Integrationsförderung. Sie verfolgt zwei Stossrichtungen: Zum einen soll sie Migrantinnen und Migranten in ihrem Integrationsprozess zusätzlich gezielt unterstützen, beispielsweise mit Deutschkursen. Zum anderen erleichtern Informationen in der Muttersprache und interkulturell Dolmetschende die Verständigung und den Zugang zu staatlichen Angeboten.
Enge Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden als Modell für den Erfolg
Seit 1. Januar 2014 legen Bund und Kantone die Zusammenarbeit in der Integrationspolitik mit einer Programmvereinbarung verbindlich fest. Als Grundlage dafür dienen Kantonale Integrationsprogramme (KIP). Sie haben zum Ziel, bestehende Integrationsmassnahmen in den Kantonen und Gemeinden zu verstärken, Lücken zu schliessen und regionale Unterschiede auszugleichen.
Der Kanton Zürich setzte im KIP 1 (2014-2017) auf die Stärkung der Integrationsarbeit in den Städten und Gemeinden und arbeitete dazu eng mit diesen zusammen. Regierungsrätin Jacqueline Fehr betont: «Das gemeindebasierte System des Kantons Zürich ist ein Erfolgsmodell». Diese Art der Integrationsförderung wurde weiterentwickelt und in den Bereichen Erstinformation, Sprachförderung und Frühe Kindheit deutlich ausgebaut. Bis Ende 2017 schloss die Fachstelle Integration mit 61 Gemeinden Leistungsvereinbarungen ab, womit 83 Prozent der ausländischen Bevölkerung im Kanton Zürich erfasst werden konnten.
Im KIP 2 (2018-2021) vertieft der Kanton die bestehende Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und fördert allgemein die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anbieterinnen und Anbietern von Integrationsdienstleistungen.
Integrationsagenda für die Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen
Teil des KIP ist auch die spezifische Integrationsförderung für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Die Kantone und Gemeinden leisten bereits heute viel zu deren Integration. Im Frühling 2018 haben der Bundesrat und die Kantonsregierungen die Integrationsagenda Schweiz verabschiedet, die einen für alle Akteurinnen und Akteure verbindlichen Integrationsprozess, konkrete Wirkungsziele und erhöhte Investitionen vorsieht. Mit der Genehmigung hat der Bundesrat die von den Kantonen geforderte Erhöhung der Integrationspauschale von 6'000 auf 18'000 Franken beschlossen. Dank des höheren finanziellen Engagements des Bundes ab 1. Mai 2019 können spezifische Integrationsangebote wie Erstinformation, Beratung und Begleitung, Sprachkurse, Potentialabklärungen oder Job-Coaching intensiviert werden und früher einsetzen. Dadurch werden Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zukünftig besser auf die Schule, die Berufsbildung, die Arbeitswelt und den Alltag vorbereitet.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)