Uster: Baudirektion akzeptiert Entscheid des Baurekursgerichts zur Schutzverordnung Werriker-/Glattenriet und Brandschänki

Im Herbst 2017 hat die Baudirektion die überarbeitete Schutzverordnung für das Gebiet Werriker-/Glattenriet und Brandschänki in Uster festgesetzt. Gegen die Festsetzung sind beim Baurekursgericht zwei Rekurse von Privaten und Verbänden eingegangen, die im November 2018 grösstenteils gutgeheissen worden sind. Die Baudirektion hat beschlossen, den Entscheid des Gerichts zu akzeptieren. Damit verzögert sich die Realisierung des Strassenprojekts Uster West auf unbestimmte Zeit.

Die Rekurse rügten die Moorabgrenzung im Bereich Brandschänki, die fehlende Moorausscheidung und fehlende Nährstoffpufferzonen im Osten des Glattenriets sowie generell fehlende hydrologische Pufferzonen und fehlende Störungspuffer. Die Baudirektion stellte sich auf den Standpunkt, dass die Aspekte der Hydrologie und der Störungen im Rahmen von konkreten Bauprojekten beurteilt werden können.

Weiterzug hätte nur geringe Chancen

Das Baurekursgericht hat im November 2018 dieses Vorgehen abgelehnt und die Rekurse grösstenteils gutgeheissen. Aufgrund der Urteilsbegründung schätzt die Baudirektion die Chancen als gering ein, dass nächst höhere Instanzen anders entscheiden werden. Sie hat deshalb beschlossen, das Urteil zu akzeptieren und die vom Baurekursgericht angeordneten Schritte vorzunehmen.

Die Baudirektion wird darum in den östlichen Gebieten des Glattenriets aufgrund der festgestellten Moorvegetation eine entsprechende Naturschutzzone ausscheiden, die in einem Gutachten eruierten Nährstoff-Pufferzonen-Abschnitte als Naturschutzumgebungszone festsetzen und beim Bund die Erweiterung des Flachmoorperimeters beantragen. Weiter wird sie die Dimensionierung hydrologischer Pufferzonen sowie Störungspuffer von einem Gutachter abklären lassen und entsprechend festsetzen.

Auswirkungen auf Strassenprojekt Uster West offen

Was diese Anpassungen bei der Schutzverordnung für das Strassenprojekt Uster West bedeuten, ist zum heutigen Zeitpunkt offen. Der Kanton wird in den nächsten Wochen die möglichen Auswirkungen und Projektrisiken des Gerichtsentscheids auf das Strassenprojekt unter Einbezug der Stadt Uster vertieft prüfen und die Resultate dem Regierungsrat vorlegen. Dieser wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 entscheiden, ob und in welcher Form es mit dem Strassenprojekt Uster West weitergeht.

Lange Vorgeschichte

Am 22. Oktober 2012 bewilligte der Kantonsrat mit 127:45 Stimmen einen Kredit von 21 Millionen Franken für das Strassenprojekt Uster West. Mit der neuen Strasse könnten das Ustermer Stadtzentrum vom Durchgangsverkehr entlastet und die Rückstaus an zwei Bahnübergängen vermieden werden. Im Frühling 2013 führte die Baudirektion die öffentliche Auflage für das Strassenprojekt durch. Insgesamt gingen 12 Einsprachen ein. Mit sechs Einsprechenden konnte man sich einigen, über die restlichen Einsprachen muss der Regierungsrat als Entscheidungsinstanz bei der Festsetzung des Strassenprojekts befinden. Dies ist jedoch erst möglich, wenn die Schutzverordnung für das Werriker- und das Glattenriet rechtskräftig festgesetzt ist.

(Medienmitteilung der Baudirektion)